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Erneut "Kunstzwischenfall" mit Israel
21.02.2004









Nachdem erst im Januar der israelische Botschafter in Schweden ein Kunstwerk angegriffen hatte, das einen Selbstmordanschlag thematisierte, hat sich erneut die israelische Politik gegen ein Kunstwerk gerichtet, berichtete die israelische Haaretz am Freitag.

Der Unmut über ein Werk des Künstlers Chris Reddy äußerte sich in diesem Fall zwar nicht in körperlicher Gewalt, führte schließlich aber zumindest zur Entfernung des Gemäldes aus einer Austellung in der "Galleri A Minor" in der norwegischen Hauptstadt Oslo.

Das Gemälde mit dem Titel "Anti-Semite in the Name of God" ("Anti-Semit im Namen Gottes") wurde scharf kritisiert, weil es zeigt, wie sich die Worte USA und ISRAEL kreuzen, wobei statt des "S" ein Hakenkreuz verwendet wurde.

In einem Schreiben an die Galerie bezeichnete die israelische Botschafterin in Norwegen, Liora Herzl, das Gemälde als unakzeptabel, da es Israel und die USA mit dem Nazismus verbinde und forderte seine Entfernung.

Nach Aussage des Besitzers der Galerie, Andreas Engelstad, war dies allerdings nicht ausschlaggebend dafür, daß das Gemälde tatsächlich entfernt wurde.

"Ich nahm es ab nicht wegen der Botschaft, sondern aus Respekt vor den Opfern des Holocaust ab", sagte er telephonisch gegenüber AP. "Eines der Opfer rief mich an und sagte, sie würden durch das Gemälde verletzt."

Reddy selbst, der sich als "politischer Künstler" bezeichnet, zeigte sich sehr wütend darüber, daß das Werk entfernt wurde.

"Es ist fragwürdig, daß Botschafterin Lioro Hetzl das Werkzeug der Faschisten, die Zensur, zur Anwendung gebracht hat", sagte er.

Nach Engelstads Aussage beschäftigen sich die in der Ausstellung gezeigten Werke Reddys mit der Einflußnahme politischer und religiöser Kräfte auf das Denken der Menschen.

Reddys Werk ist sicherlich als provokativ zu bezeichnen, der Gedanke, daß hier ein Verweis auf den Holocaust genutzt wurde, um Kritik an dem Staat Israel zu unterbinden, ist allerdings nicht von der Hand zu weisen.

Die Tatsache allein, das ein Kunstwerk provoziert und möglicherweise einzelne Personen oder Gruppen beleidigt kann kaum ein gültiges Argument für seine Unterdrückung sein. In letzter Konsequenz ließe sich andernfalls fast jedes Kunstwerk, daß über die Darstellung einer grünen Wiese hinausgeht verboten werden - und selbst dieses könnte von einem Bauunternehmer noch als "Umweltschutzpropaganda" angegriffen werden. Nicht umsonst ist die Freiheit der Kunst im deutschen Grundgesetz verankert.

Eine Eigenschaft von Kunst ist eben auch, daß sie den Betrachter beziehungsweise Zuhörer zum Nachdenken anregt, was häufig gerade durch provokante Motive versucht wird zu erreichen. Wer hier versucht, diese Gedanken in gefällige Bahnen zu lenken, muß sich die Frage gefallen lassen, inwieweit ihm tatsächlich an der geistigen Freiheit der Menschen gelegen ist.





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