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"Alle raus!"
27.03.2004








Als vor einigen Jahren eine Partei mit der Parole "Ausländer raus!" versuchte, Stimmen für sich zu gewinnen, war der Aufschrei - völlig gerechtfertigt - groß. Mittlerweile ist die "Zielgruppe" solcher Parolen zwar eingeschränkt worden, dafür hat sich die Basis, von der aus sie Verbreitung finden, extrem vergrößert.

Da soll nach der Vorstellung von SPD und Grünen "angesichts der Terroranschläge von Madrid" eine "Beschleunigung des Verfahrens zur Abschiebung terrorverdächtiger Ausländer" beschlossen werden und die CDU merkt als erstes an, daß dieser Gesetzesvorschlag nicht im geringsten weit genug gehen würde.

Tatsächlich bietet schon die von der Koalition gewünschte Änderung des Zuwanderungsgesetzes einen derart großen Ermessensspielraum, daß es möglich sein dürfte, praktisch jeden Ausländer nach Gutdünken auszuweisen, denn schließlich: was genau ist denn "terrorverdächtig"? Und wie ist in dem Zusammenhang überhaupt "Terror" definiert? Womöglich ähnlich umfassend wie neuerdings in Australien?

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Hartmut Koschyk, will aber anscheinend ganz sicher sein, daß auch wirklich jeder, den man loswerden möchte, auch wirklich ausgewiesen werden kann. So setzt er sich dafür ein, daß auch "Unterstützer extremistischer Organisationen" ausgewiesen werden können. Die Nähe zu den australischen Gesetzen ist hier kaum zu übersehen.

Die Behauptung des parlamentarischen Geschäftsführers der Grünen, Volker Beck, es ginge bei der Vorlage ja nicht um "Verdachtsausweisungen" sondern um "tatsachengestützte Gefahrenprognosen" entbehrt nicht einer gewissen Komik. Da ihm hier weder Wortklauberei noch eine bewußte Irreführung unterstellt werden sollen, ist wohl davon auszugehen, daß er auch an sein tägliches Horoskop glaubt.

Parteiübergreifend einig sind sich alle Politiker in der Darstellung, daß nur eine geringe Zahl von Personen überhaupt von dem Gesetz betroffen wäre. So glaubt der bayerische Innenminister Günther Beckstein, daß "bis zu 2.000 Islamisten" ausgewiesen werden müßten. Daß Beckstein offensichtlich der Ansicht ist, daß Terror nur noch von "Islamisten" ausgehen kann, sei hier nur noch am Rande erwähnt.

Vielmehr stellt sich hier die frage, warum ein Gesetz derart weitreichend erweitert werden soll, wenn die "Zielgruppe" derart klein ist. Daher ist davon auszugehen, daß hier ein weiteres Mal unter dem Vorwand des "Kampfs gegen den Terror" Tatsachen geschaffen werden sollen, die eine großflächige Ausweisung von ausländischen Mitbürgern ermöglichen würden.





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