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Freiwillige Bewegungsprofile
15.04.2004








Der Winter ist zwar anscheinend vorüber, um die unangenehmen Begleiterscheinungen dieser Jahreszeit zu mildern werden aber immer häufiger Standheizungen in Autos eingebaut, die teilweise ungeahnte "Nebenwirkungen" haben.

Abgesehen von dem gesteigerten Komfort eines vorgewärmten Fahrzeugs wird durch den damit nicht mehr vorhandenen Kaltstart aber auch der Motor geschont und durch den niedrigeren Verbrauch in der Anfangsphase auch die Umwelt entlastet.

Das neuste "Spitzenmodell" solcher Standheizungen bietet allerdings noch einen weiteren Vorteil, allerdings in den allermeisten Fällen nicht dem Besitzer.

Diese brauchen nicht mehr mit einer Zeitschaltuhr oder mit einem Funksender eingeschaltet werden, sondern durch einen Telephonanruf.

Für diese Funktion wird praktisch ein Mobiltelephon in die Standheizung eingebaut. Da der Besitzer jederzeit die Möglichkeit haben soll, die Standheizung einzuschalten muß die Standheizungssteuerung also ununterbrochen im Mobilfunknetz angemeldet sein. Dem Netzbetreiber - im Falle des Herstellers Webasto beispielsweise Vodafone - ist also jederzeit bekannt, in welcher Funkzelle sich das Fahrzeug - und damit meist auch sein Besitzer - aufhält.

Je nach Netzdichte kann die Genauigkeit hier bei einigen hundert Metern liegen.

Wird allerdings eine Verbindung zu einem Mobiltelephon hergestellt, so kann der Standort auf bis zu 50 Meter genau ermittelt werden.

Wie eine Pressemitteilung des Herstellers Webasto zeigt, ist die genaue Ortung eines Fahrzeugs mit einer entsprechenden Standheizung nicht nur theoretisch möglich, sondern wird auch tatsächlich durchgeführt.

In Hannover war einem Manager sein BMW X5 gestohlen worden. Als er dies bemerkte, rief er die Standheizung an, so daß Vodafone das Fahrzeug lokalisieren konnte und die Polizei es "in kürzester Zeit" in einer Lagerhalle fand.

Während sich ein Mobiltelephon ausschalten läßt, um eine Verfolgung auf diesem Weg zu verhindern, ist dies bei den Standheizungen nicht vorgesehen. Damit ermöglichen die Besitzer also freiwillig die Erstellung eines lückenlosen Bewegungsprofils - auch wenn dies von ihnen sicherlich kaum beabsichtigt ist.





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