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Deutsch-amerikanische Freundschaft
22.04.2004








Wie AP am Donnerstag berichtete, hat Kuba seinen Antrag vor der UN-Menschenrechtskommission zurückgezogen, der eine Untersuchung der Behandlung der von den USA in der US-Basis Guantánamo Bay auf Kuba gefangen gehaltenen Menschen forderte.

Die Resolution hatte den USA weitreichende Menschenrechtsverletzungen in dem exterritorialen Gefangenenlager vorgeworfen.

Der kubanische Botschafter Jorge Mora Godoy sagte gegenüber der aus Entsandten aus 53 Ländern stammenden Kommission, daß er auf eine Abstimmung verzichten würde, da "Drohungen und Erpressungen" der USA ihr Scheitern sichergestellt hätten.

Seinen Angaben nach hatten die Vereinigten Staaten Länder, von denen Bürger in Guantánamo festgehalten "gewarnt", daß eine Stimme für die Resolution dazu führen könnte, daß die Entlassung dieser Gefangenen "verzögert" werden könnte.

"Die Angst von westlichen Staaten und einigen in Lateinamerika davor, sich mit Würde gegen die faschistischen Praktiken der US-Regierung zu stellen, weil sie Strafen und Vergeltungsaktionen fürchten, ist fühlbar", sagte er.

Offenbar fühlte sich der amerikanische Botschafter Richard Williamson persönlich angegriffen. "Man weiß, wenn ein Kubaner lügt. Es ist, wenn er den Mund aufmacht", so Williamson.

Selbst wenn Kuba seinen Antrag nicht zurückgezogen hätte, wäre es allerdings aller Voraussicht nach nicht zu einer Abstimmung gekommen, da Deutschland schon vorher angekündigt hatte, diese durch einen "Einspruch" zu verhindern, ein Schritt, der üblicherweise von Ländern gewählt wird, um zu verhindern, daß die Kommission die eigenen Menschenrechtsverletzungen verurteilt.

Später dankte der deutsche Botschafter Michael Steiner Kuba für das Zurückziehen der Resolution.

Angesichts der offensichtlich im Zusammenhang mit dem Gefangenenlager Guantánamo Bay begangenen Verbrechen der USA ist diese Parteinahme Deutschlands für die USA mehr als ein einfacher "Freundschaftsdienst".

Wer - mit welchen Mitteln auch immer - die Strafverfolgung eines Verbrechers verhindert, macht sich der Beihilfe schuldig.





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