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"Feindliche Kämpfer" in Deutschland?
27.04.2004








Am Montag veröffentlichte der Spiegel ein Interview mit dem deutschen Innenminister Otto Schily, in dem er sich zwar nach Kräften bemüht, durch Nachfragen nicht auf eine Position festgelegt zu werden, seine Aussagen lassen jedoch erahnen, über welch tiefgreifende Rechtsänderungen er nachdenkt.

So antwortete er auf den angeblich von den Attentätern der Anschläge in Madrid stammenden Satz "Ihr liebt das Leben, wir lieben den Tod" mit: "Wenn ihr den Tod so liebt, dann könnt ihr ihn haben." Auf Nachfrage erklärte Schily, daß dies bedeute, daß, wer "den Tod liebt und das Leben anderer in Frage stellt" auch "mit dem eigenen Tod rechnen" müsse.

Auch wenn er auf eine weitere Nachfrage hin die Ermordung eines angeblichen Al-Qaida-Mitglieds und fünf weiterer Menschen durch einen US-Raketenangriff im Jahr 2002 als einen "problematischen Fall" bezeichnet, so scheint er doch genau eine solche Vorgehensweise, bei der die Regierung Staatsanwalt und Richter darstellt und der Henker durch das Militär vertreten wird, im Sinn zu haben.

Derartige Maßnahmen würden nach Vorstellung Schilys - zumindest dem derzeitigen Stand seiner Vorstellungen zufolge - zwar "nur" außerhalb Europas ergriffen, da innerhalb Europas "im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung" gegen den Terrorismus vorgegangen werde, allerdings er in der Vergangenheit schon öfters seine Meinung geändert wie nun auch zum Thema der Abschiebung "für das Land gefährlicher Personen".

"Personen" - bisher wurde in der Diskussion zu dem Thema konsequent vermieden, darauf einzugehen, wie vorgegangen werden soll, wenn es sich bei diesen "Personen" nicht um "Ausländer" sondern um Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt - "Personen" also, die zwar aufgrund nicht vorhandener Beweise nicht vor ein Gericht gestellt werden können, nach dem "Gefühl" von Regierung, Geheimdiensten oder wem auch immer aber eine "Gefahr für das Land" darstellen, sollen demnach "abgeschoben" werden.

Wenn Schily in dem Zusammenhang von einer "positiven Gefahrenprognose" spricht, so besagt dies nichts anderes, als daß dem Staat Mittel und Wege zur Verfügung gestellt werden sollen, nach Gutdünken über das Schicksal von Menschen zu entscheiden. Nicht nur, daß Regierungsstellen - Schilys Meinung nach in letzter Instanz ihm, dem Bundesinnenminister, der "die Möglichkeit haben sollte, die Entscheidung bei Fällen von besonderer Bedeutung an sich zu ziehen" - damit Macht zufiele, die bisher einzig Richtern vorbehalten ist, die Menschen würden auch zu ihrem Schicksal "verurteilt", ohne daß tatsächlich entsprechende Beweise gegen sie vorlägen. Würden diese Beweise existieren, so könnten sie problemlos vor ein Gericht gestellt werden. Sowohl die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als auch die Vorbereitung einer Straftat kann bereits geltendem Recht zufolge mit Gefängnisstrafen geahndet werden.

Für den Fall, daß dem "Abzuschiebenden" in dem Land, in das er "abgeschoben" werden würde, Folter oder Tod drohen würden, so hält Schily es für "denkbar, ihre Bewegungsfreiheit über Aufenthaltsbeschränkungen und Meldeauflagen so einzuschränken, daß wir die Leute unter Kontrolle halten können". Auch die Möglichkeit eines Freiheitsentzugs hält er offenbar für denkbar. "Wenn wir sie nicht abschieben können, ist es im Extremfall möglicherweise notwendig, sie für eine Weile in Haft zu nehmen", sagte er.

Nicht nur, daß wiederum offenbar einzig die Regierung darüber zu entscheiden hätte, ob dem Einzelnen in dem Zielland Folter oder Tod drohen würden - bezugnehmend auf Abdelghani Mzoudi, der gerade von einem Gericht auf freien Fuß gesetzt worden ist, sagte Schily: "Ich wüsste nicht, warum wir Mzoudi nicht nach Marokko schicken sollten", obwohl er dort nicht nur durch die Regierung Marokkos bedroht wäre, sondern außerdem dem Zugriff von US-Behörden unterliegen würde - sollte eine solche "Abschiebung" tatsächlich einmal als nicht ratsam angesehen werden, so würde der betreffende Mensch also einfach - immer noch ohne Gerichtsurteil - in Haft genommen.

Mangels einer "Abschiebemöglichkeit" dürfte dies genau das Schicksal sein, das "feindliche Kämpfer" mit deutschem Ausweis treffen würde, wie im Fall des US-Staatsbürgers José Padilla, dem -ebenfalls ohne Beweise vorlegen zu können - vorgeworfen wird, einen Anschlag mit einer "schmutzigen Bombe" "geplant" zu haben.

Auch wenn Schily sagt, man müsse "auf der Hut sein, daß bei der Terrorismusbekämpfung nicht elementare Grundsätze des Rechtsstaats aufgegeben werden", so zeigen seine geäußerten Ansichten doch überdeutlich, wie viele dieser Grundsätze er bereits bereit ist zu opfern "um die Menschen zu schützen". Der Schutz der Menschen vor der zunehmenden Machtfülle des Staates scheint allerdings bisher keinen Eingang in seine Überlegungen gefunden zu haben.





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