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UN bestätigt palästinensisches Unabhängigkeitsrecht
07.05.2004








Am Donnerstag hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen ein Resolution verabschiedet, die sich unmißverständlich für das Recht der palästinensischen Menschen auf einen unabhängigen Staat Palästina ausspricht.

140 der insgesamt 191 Mitglieder der UN-Generalversammlung stimmten für die Resolution, während sich 11 enthielten und nur 6 (Israel, USA, Marshall Inseln, Mikronesien, Nauru und Palau) dagegen stimmten.

In der Resolution wird ausdrücklich die Notwendigkeit anerkannt, das palästinensische Volk in die Lage zu versetzen "in ihrem Staat Palästina die Staatshoheit auszuüben und die Unabhängigkeit zu erreichen." Außerdem besagt die Resolution, daß "der Status des seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiets, einschließlich Ostjerusalems, weiterhin der einer militärischen Besatzung bleibt."

Weiter heißt es, daß "das palästinensische Volk das Recht auf Selbstbestimmung und die Staatshoheit über dieses Gebiet hat und daß Israel, die Besatzungsmacht, nur die Pflichten und Aufgaben einer Besatzungsmacht gemäß der Vierten Genfer Konvention und der IV Haager Konvention von 1907 hat." Dieser letzte Teil war aufgrund von Verhandlungen an die Stelle einer Formulierung gesetzt worden, der zufolge Israel "keine Staatshoheit über irgendeinen Teil dieses Gebiets besitzt".

Schließlich drückt die Resolution den Willen der Generalversammlung aus, zum Abschluß eines Friedensabkommens im Mittleren Osten beitragen zu wollen, daß zu "zwei lebensfähigen und unabhängigen Staaten, Israel und Palästina, basierend auf den Grenzen vor 1967, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben" führt.

Wie AP berichtete, nannte der stellvertretende US-Botschafter James Cunningham die Resolution "unpassend und zum falschen Zeitpunkt".

Im Gegensatz zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats ist eine Resolution der UN-Generalversammlung nicht rechtlich bindend sondern gibt praktisch nur die Überzeugungen der Mitglieder der Versammlung wieder und dürfte daher ebenso ignoriert werden, wie dies bei vorangegangenen Resolutionen zum gleichen Thema der Fall war.





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