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Kein Verfahren gegen Sharon
15.06.2004








Wie die britische BBC am Dienstag berichtete, hat der israelische Generalstaatsanwalt Menachem Mazuz erklärt, daß aufgrund "unzureichender Beweise" kein Verfahren wegen Bestechlichkeit gegen den israelischen Premierminister Ariel Sharon eröffnet werden wird.

Sharon war beschuldigt worden, sich Ende der 90er Jahre in seiner damaligen Funktion als israelischer Außenminister bei der griechischen Regierung für ein geplantes Projekt einer Ferienanlage auf einer griechischen Insel eingesetzt zu haben. Sowohl er als auch sein Sohn Gilad sollen hierfür große Geldsummen erhalten haben.

Mazuz betonte in seiner live im Fernsehen übertragenen Erklärung allerdings, daß die Entscheidung ausschließlich aufgrund mangelnder Beweise getroffen worden sei.

"Meine Entscheidung in diesem Fall basierte nicht auf Nachsichtigkeit gegenüber dem Premierminister - die Beweise waren schwach und fügten sich nicht zu einer stichhaltigen Anklage zusammen", sagte er. Vor seiner öffentlichen Erklärung hatte er Sharon telephonisch von seiner Entscheidung in Kenntnis gesetzt, für die sich Sharon bedankte.

Auch der israelische Justizminister Tommy Lapid begrüßte die Entscheidung und rief die oppositionelle Arbeitspartei zur Zusammenarbeit mit der durch mehrere Entlassungen und Rücktritte geschwächte Regierungspartei auf. "Ich glaube, daß es nun an der Zeit für die Arbeitspartei ist, sich der Regierung anzuschließen", sagte er gegenüber der israelischen Zeitung Haaretz.

Auch die bereits erhobene Anklage gegen den israelischen Geschäftsmann David Appel wird nach Einschätzung von Kommentatoren nun höchstwahrscheinlich fallengelassen werden.

Mehrere Oppositionspolitiker haben bereits angekündigt, Mazuz' Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof Israels anzufechten.





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