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USA: Todesurteile erneut in Kraft
24.06.2004








Am Donnerstag hat der Oberste Gerichtshof der USA eine Entscheidung des 9. Berufungsgerichts aufgehoben (Adobe Acrobat-Datei), die über 150 Verurteilungen zum Tod für rechtswidrig erklärt hatte.

Das 9. Berufungsgericht hatte im September des vergangenen Jahres entschieden, daß die in den US-Bundesstaaten Arizona, Idaho, Montana, Colorado und Nebraska vor einer auf die Entscheidung folgende Gesetzesänderung übliche Praxis, die Todesstrafe durch den vorsitzenden Richter statt durch die Geschworenen verhängen zu lassen, nicht nur für kommende Fälle verfassungswidrig sei. Der Oberste Gerichtshof hatte im Jahr 2002 so entschieden, aber offengelassen, wie mit bereits abgeschlossenen Fällen zu verfahren sei.

Diese Entscheidung des 9. Berufungsgerichts wurde nun von den Richtern des Obersten Bundesgerichts mit 5 zu 4 Stimmen aufgehoben.

Richter Antonin Scalia, der die Entscheidung des Gerichts vortrug, hat schon in der Vergangenheit ein bemerkenswertes Gerechtigkeitsempfinden gezeigt. So hat er im vergangenen April dafür gesorgt, daß anwesende Journalisten von einer öffentlichen Veranstaltung, zu der sie zudem noch eingeladen worden waren, entfernt wurden, bevor er dort sprach.

Die Entscheidung des Gericht ist nicht nur deshalb äußerst bedeutungsvoll, weil hierdurch über 150 Todesurteile wieder vollstreckt werden können, sondern außerdem, weil sich damit der Oberste Gerichtshof letztlich den Wünschen der Politik untergeordnet hat. Eine gegenteilige Entscheidung hätte dazu geführt, daß die Verfahren der Betroffenen hätten neu verhandelt oder ihre Strafen in eine lebenslängliche Haft umgewandelt werden müssen.

Da diese Folgen offenbar nicht erwünscht waren, hat die Mehrheit der Richter dafür gestimmt, die Anwendung einer Vorgehensweise, die bereits als verfassungswidrig erkannt worden war, in der Vergangenheit zu akzeptieren.

Das Urteil zeigt deutlich, daß die Folge, daß nun wieder über 150 Todesurteile vollstreckt werden können nach Ansicht der Mehrheit der Richter offenbar eben gerade nicht so bedeutend ist, daß dies eine Rückwirkung der Entscheidung erfordern würde, wie dies von Richterin Ruth Bader Ginsburg, die gegen das Urteil gestimmt hatte, gefordert worden war.

Abschließend räumt Scalia dem Kläger Summerlin, einem der zum Tode Verurteilten, auf geradezu zynische Weise das "Recht" ein, "trotzdem weiterhin unbegrenzt für seine Behauptungen zu prozessieren, in der Hoffnung, daß wir eines Tages unsere Meinung ändern."





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