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Auslieferungsverfahren mit Todesfolge
23.07.2004








Wie Reuters am Freitag berichtete, versucht die US-Regierung derzeit in Großbritannien die Auslieferung des moslemischen Geistlichen Abu Hamza al-Masri zu erreichen, letztlich, damit er dort zum Tode verurteilt werden kann.

Der gebürtige Ägypter al-Masri wird von den USA beschuldigt, eine Rolle bei einer Geiselnahme im Jemen im Jahr 1998 gespielt zu haben, bei der 4 Menschen getötet wurden. Tatsächlich ist allerdings allein schon dieser Vorwurf zumindest kaum nachvollziehbar, da es sich bei den Opfern um 3 Briten und einen Australier handelte. Außerdem ist nicht klar, ob die Geiseln während einer Befreiungsaktion der Polizei von den Geiselnehmern oder von Polizisten erschossen wurden.

Darüberhinaus wird ihm vorgeworfen, an einer Verschwörung beteiligt gewesen zu sein, die den Aufbau eines Al-Qaida-Trainingslagers in den USA zum Ziel hatte.

Außerdem habe er "Haß und Gewalt gegen den Westen und insbesondere die Vereinigten Staaten befürwortet", so James Lewis, der US-Vertreter in dem Auslieferungsverfahren. Auch habe er die USA häufig als die "United Snakes of America" ("Vereinigte Schlangen von Amerika") bezeichnet.

Einer Darstellung des US-Justizministers John Ashcroft zufolge besteht al-Hamzas Verbindung zu der Geiselnahme darin, daß den Entführern von ihm ein Satellitentelephon zur Verfügung gestellt worden ist, er von diesem aus drei Mal am Tag vor der Entführung angerufen worden sei und außerdem nach der Entführung mit den Entführern gesprochen habe und sich bereit erklärt habe, als Vermittler zu fungieren.

Für die angebliche Beteiligung an der Entführung droht ihm bei einer Verurteilung die Todesstrafe, für die restlichen 10 Anklagepunkte, darunter auch die finanzielle Unterstützung ausländischer Terrororganisation, 100 Jahre Gefängnis.

Allein aufgrund der drohenden Todesstrafe kann das amerikanische Auslieferungsersuchen eigentlich nur ablehnend beschieden werden. Die britische Forderung, daß die US-Regierung garantiert, daß al-Hamza nicht zum Tode verurteilt wird, erweckt allerdings den Eindruck, daß er eben doch ausgeliefert werden soll. Objektiv betrachtet wäre eine solche "Garantie" der US-Regierung zwar in jedem Falle nichtig, da sie sich auf die "unabhängige Justiz" berufen könnte, dürfte allerdings vermutlich ausreichen, um die Auslieferung aus britischer Sicht "vertretbar" zu machen.





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