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Die Angst vor dem eigenen Volk
11.08.2004








Es ist kaum zu übersehen: deutsche Politik sind durch die Masse ebenso wie durch die Lautstärke der Proteste gegen die "Reform" genannten massiven Kürzungen von "Hartz IV" ebenso überrascht wie verunsichert worden.

Am Mittwoch berichtete die junge Welt, daß bundesweit mehr als 40.000 Menschen an den "Montagsdemonstrationen" dieser Woche teilgenommen haben, allein in Magdeburg waren es 15.000. Erstmals kam es mit Köln und Hamburg auch in "westdeutschen" Städten zu Demonstrationen.

Ebenfalls am Mittwoch berichtete der Spiegel, daß es am Abend zu einem "Krisengespräch im Kanzleramt" kommen soll. Daran werden neben Bundeskanzler Gerhard Schröder der Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, Finanzminister Hans Eichel, der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering, der Parteivorsitzende der Grünen, Reinhard Bütikofer sowie die Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckart teilnehmen. Offenbar zeigen die Proteste erste Wirkung.

Auch ein Interview der Tagesthemen vom Montag mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt - der Berichten vom Mittwoch zufolge von der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" und der Wirtschaftswoche zum "Ministerpräsident des Jahres" gewählt worden ist - zeigte, daß die Nervosität ansteigt. So bezeichnete er die PDS als "extrem" und als "radikale Gruppe" und nannte sie dabei in einem Atemzug mit der NPD.

Eine Meldung von c't aktuell vom Mittwoch zeigt, daß die Regierung durchaus bereit ist, mit zunehmendem Widerstand der Bevölkerung offensiv umzugehen. Einem neuen heise online vorliegenden Entwurf der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) zufolge "sollen die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen nebst Internet-Providern künftig zum Abhören sämtlicher TK- Kennungen verdonnert werden. Das Spektrum würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI (International Mobile Equipment Identity) bis zu kompletten Funkzellen oder WLAN-Hotpots reichen", so die Meldung.

Auch müsse dem Entwurf zufolge ein Abhören "auf Grund jeder Kennung" möglich sein, "die bei der technischen Abwicklung der Telekommunikation in seiner Telekommunikationsanlage benutzt wird."

Neben dem bloßen Abhören ist demnach auch eine Vorschrift geplant, die Mobilfunkunternehmen dazu verpflichtet, den Standort einer "verdächtigen" Person mit der "größmöglichen Genauigkeit" zur Verfügung zu stellen. Während für die Ortsbestimmung bisher nur die Funkzelle, in die ein Mobiltelephon eingebucht ist, genannt wird, kann durch Verfahren wie der Triangulation bei entsprechender Netzabdeckung eine fast metergenaue Ortung erfolgen. Hierzu werden auch Informationen benachbarter Funkzellen herangezogen.

Auch die bisher vorhandenen Barrieren für das Abhören vom Kommunikation wie ein Personen bezug werden durch den Entwurf nicht nur aufgeweicht sondern praktisch außer Kraft gesetzt. "Mit den Neuregelungen wäre es etwa möglich, alle Funkzellen des Regierungsviertels auf einen Schlag abzuhören", so Hans-Joachim Otto, medienpolitischer Sprecher der FDP im Bundestag.

Da spätestens mit der deutschen Beteiligung am Angriff auf Afghanistan das grundgesetzliche Verbot der "Vorbereitung eines Angriffskriegs" (Artikel 26 Grundgesetz) ignoriert worden ist, mag es nur konsequent erscheinen, daß die CDU sich für eine Verfassungsänderung stark macht, die einen Einsatz der Bundeswehr auch im Innern zulassen würde, was bisher von Artikel 87a des Grundgesetzes untersagt wird.

Dabei bietet das Grundgesetz schon jetzt weitreichende Möglichkeiten, die Bundeswehr auch im Innern und gegen die eigene Bevölkerung einzusetzen. "Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen", so Artikel 87a, Absatz 4 des Grundgesetzes.

Die CDU/CSU ist allerdings keineswegs die einzige Partei, die in Deutschland auf die Möglichkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Innern hinarbeitet. So hat beispielsweise auch der Bundesinnenminister Otto Schily schon mehrfach entsprechende Maßnahmen ergriffen und auch der Verteidigungsminister Peter Struck hat sich bereits dahingehend geäußert.

Begründet werden derartige Pläne - gleichgültig, ob es sich um den Einsatz der Bundeswehr im Innern oder immer weitreichendere Gesetze zur Bespitzelung der Bürger handelt - immer mit der "großen Gefahr durch internationalen Terrorismus".

Selbst wenn dies auch der wahre Grund für die geplanten beziehungsweise geforderten Gesetzesänderungen sein sollte, so wären diese doch ebenfalls im höchsten Maße geeignet, gegen eine "massiv reformunwillige Bevölkerung" vorzugehen.





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