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Befehl zum Mord
09.11.2004








Neben den zahlreichen hier bereits am Montag dokumentierten Kriegsverbrechen des US-Militärs bei der Großoffensive auf die irakische Stadt Fallujah (Falludscha) ist es einem Bericht des australischen Senders ABC vom Montag zufolge zu einem weiteren schwerwiegenden Fall gekommen.

So kann ein Befehl des US-Obersts Michael Shupp nur so ausgelegt werden, daß bei der Erstürmung der Stadt "keine Gefangenen" gemacht werden sollen. Tatsächlich spricht das US-Militär in Erklärungen nur von getöteten Irakern und hat bisher keine Angaben zu Gefangenen gemacht.

"Wenn jemand sich mit erhobenen Händen ergibt und auf Euch zukommt, was werden ihr dann machen? Schießt auf ihn", so Oberst Shupp gegenüber den US-Soldaten. Er begründete dies mit "der Bedrohung von Selbstmordbombern".

Ein Iraker, der sich mit erhobenen Händen den US-Soldaten stellen will, soll also erschossen werden. Gleiches gilt mit Sicherheit, wenn er stattdessen versucht wegzulaufen oder sich zu verstecken. Ein solches Vorgehen ist nicht nur ein absolut eindeutiger Bruch der Genfer Konventionen sondern markiert sicherlich auch einen weiteren moralischen Tiefpunkt des Vorgehens des US-Militärs.

Artikel 40 - Pardon

Es ist verboten, den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Feindseligkeiten in diesem Sinne zu führen.

Besonders erschreckend ist hier, daß Shupp offenbar keinerlei Nachteile dadurch fürchtet, daß dieser Befehl an die Öffentlichkeit gelangt und diese Einschätzung angesichts der nicht vorhandenen Reaktion hierauf auch zutraf.


Ergänzung: Zwar ist es richtig, daß Shupp die Worte "and starts charging you" benutzt hat, was auch mit "Euch anzugreifen" übersetzt werden kann, es scheint allerdings ziemlich unwahrscheinlich, daß die US-Soldaten noch einen gesonderten Befehl benötigen, damit sie auch tatsächlich auf einen Angreifer feuern.





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