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Flüchtlinge zurückgeschickt
12.11.2004








Am Freitag meldete AP, daß das US-Militär die Flucht hunderter Männer aus der umkämpften irakischen Stadt Fallujah verhindert hat.

Sämtliche Ausfallstraßen und Brücken aus der Stadt sind von US-Soldaten abgeriegelt worden. Die Flucht wird nur Frauen, Kindern unter 15 Jahren und Männern über 55 Jahren - wobei sowohl bei der unteren als auch der oberen Grenze sicherlich eher "nach Augenschein" eine Flucht abgelehnt werden dürfte - gestattet.

Nach US-Angaben sei es "der Schlüssel zum Erfolg der Mission", die Flucht aller Männer im "militärfähigen Alter" aus der Stadt zu verhindern. Es werde vermutet, daß Widerstandskämpfer versuchen, zusammen mit Zivilisten aus der Stadt zu flüchten.

"Wenn sie keine Waffe tragen, weiß man nicht, wer wer ist", so ein Offizier der 1st Cavalry Division. "Wir nehmen an, daß sie nach Hause gehen und warten, bis der Sturm vorüber ist oder sich einen sicheren Ort suchen", sagte er.

Dies wurde auch von US-Oberst Michael Formica bestätigt. "Sagt ihnen ‚Bleibt in Euren Häusern, bleibt von den Fenstern und dem Dach weg und Ihr werdet Fallujah überleben'", befahl er in einer Funkkonferenz den Kommandeuren seiner Bataillone.

Angesichts des schweren Bombardements, der über 10.000 US-Soldaten und US-Scharfschützen, die auf alles schießen, was sich bewegt und dem Einsatz von Phosphor-Granaten, anderen Berichten zufolge sogar von Chemiewaffen - IslamOnline spricht ohne genauere Informationen zu geben von "giftigem Gas", an anderen Stellen ist von CS-Gas die Rede, was allerdings in der Kriegführung ebenso verboten ist - kann diese "Annahme" allerdings nur als äußerst zynisch bezeichnet werden.

Tatsächlich sprechen die Genfer Konventionen auch hier wieder eine deutliche Sprache.

"Artikel 50 - Bestimmung der Begriffe Zivilpersonen und Zivilbevölkerung

1. Zivilperson ist jede Person, die keiner der in Artikel 4 Buchstabe A Absätze 1, 2, 3 und 6 des III. Abkommens und in Artikel 43 dieses Protokolls bezeichneten Kategorien angehört. Im Zweifelsfall hat die betreffende Person als Zivilperson angesehen zu werden.

2. Die Zivilbevölkerung umfaßt alle Zivilpersonen.

3. Die Anwesenheit einzelner Personen, die der Definition entsprechend keine Zivilpersonen sind, innerhalb der Zivilbevölkerung entzieht dieser nicht ihren zivilen Charakter."


Angesichts der zahlreichen anderen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der US-geführten Großoffensive gegen Fallujah, aber auch dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak im allgemeinen kann dieser neue Verstoß gegen die Genfer Konventionen sicherlich kaum noch verwundern.

In ihrer Gesamtzahl zeichnen diese Verstöße allerdings ein eindeutiges Bild, daß zweifellos zunehmend Erinnerungen beispielsweise an die Belagerungen der kroatischen Stadt Vukovar, Sarajevos oder auch der tschetschenischen Hauptstadt Grozny weckt.





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