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Keine Photos!
29.12.2004








Sechs US-Soldaten und zwei ihrer Ehefrauen haben die Nachrichtenagentur AP und einen für AP arbeitenden Journalisten wegen der Veröffentlichung von Photos verklagt, die die Folterung von Irakern zeigen, berichtete ABC am Mittwoch.

Ein AP-Journalist hatte zufällig auf der Website Smugmug Photos entdeckt, die Mitglieder der US-Spezialeinheit Navy SEAL zeigten, wie sie offenbar im März 2003 gefangene Iraker mißhandelten. Die über 40 Bilder waren von einer Ehefrau eines der Mitglieder der Einheit auf der Website veröffentlicht worden, vermutlich, damit "Freunde" oder andere Mitglieder der Einheit auf sie zugreifen konnten.

Die bei dem Obersten Gericht von San Diego eingereichte Klage behauptet nun, daß auf den Photos keine Mißhandlungen gezeigt würden und daß stattdessen das Leben der Soldaten gefährdet worden sei, weil ihre Gesichter veröffentlicht wurden. "Durch das Nichtverbergen der Identitäten der Navy SEALs haben der Beklagte Seth Hettena und AP die Leben der klagenden sechs Navy SEALs und ihrer Familien aufs Spiel gesetzt als auch ihre zukünftigen Missionen und Karrieren gefährdet", so die Klageschrift. Den Klägern wurde anscheinend gestattet, anonym zu bleiben, da sie nur als "sechs Navy SEALs" und "zwei Unbekannte" ("Jane Does") identifiziert werden.

Die Kläger fordern Schadenersatz und eine gerichtliche Verfügung, die eine weitere Verbreitung der Photos untersagt.

Dies ist zweifellos ein weiterer Versuch, unangenehme Presseberichte auf dem Gerichtswege bestrafen zu lassen. Angesichts der derzeitigen "patriotischen" Stimmung in den USA stehen die Chancen für eine solche Einschränkung der Pressefreiheit sicherlich nicht schlecht, auch wenn die Bilder ursprünglich von einer der Klägerinnen selbst veröffentlicht wurden.

Bemerkenswert ist aber auch, daß die Website Smugmug selbst offenbar keinen Anstoß an den Photos genommen hat. Den Nutzungsbedingungen der Website zufolge ist die Veröffentlichung von Bildern, die "in einem öffentlichen Museum, das von Minderjährigen besucht wird, inakzeptabel wären" nicht zulässig. Dies bezieht sich aber offenbar tatsächlich ausschließlich auf "nackte Tatsachen" und keineswegs auf die Darstellung tatsächlicher Gewalt gegen Menschen.





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