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Zweifel am Bundespräsidenten
13.01.2005








Der deutsche Bundesinnenminister Otto Schily zeigte sich Berichten zufolge geradezu empört über die Äußerungen des deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler, in denen er schwerwiegende Zweifel an dem "Luftsicherheitsgesetz" zum Ausdruck brachte.

Zweifellos sollte Schily auch so reagieren. Und mit ihm jeder andere Politiker.

Allerdings nicht, weil Köhler diese "Bedenken" geäußert hat, sondern vielmehr, weil er das Gesetz trotzdem unterschrieben hat.

Die Unterzeichnung von Gesetzen durch den Bundespräsidenten ist keineswegs nur ein formeller Akt - auch wenn er immer mehr dazu wird. Vielmehr kommt ihm dabei "eine Gesetzesprüfungspflicht zu, die ihm untersagt, verfassungswidrige Gesetze zu unterzeichnen." Auch wenn diese Prüfungspflicht üblicherweise "nur sehr zurückhaltend ausgeübt" wird, woraufhin dann die Unterschrift mit reinem Gewissen geleistet werden kann, so trifft dies in diesem Fall offenbar nicht zu.

So nannte er nach der Unterschrift in Briefen an den Bundeskanzler und die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat in zwei Punkten verfassungsrechtliche Bedenken.

Hinsichtlich der nun für die deutsche Luftwaffe eröffneten Möglichkeit, ein "terroristisches Flugzeug" abzuschießen, schrieb er: "Damit wird Leben zugunsten anderen Lebens geopfert", was seiner Ansicht nach aber dem Artikel 1 (Achtung der Menschenwürde) und Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes widerspricht.

Sein zweiter Kritikpunkt ist, daß die Bundeswehr gemäß Artikel 87a nur im "Verteidigungsfall" oder im Rahmen der Amtshilfe gegenüber Polizei und Bundesgrenzschutz eingesetzt werden. Das Eintreten der "Verteidigungsfalles" muß Artikel 115a zufolge durch Abstimmung des Bundestags und mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen, sollte dies nicht möglich sein, so ist hierfür eine Zweidrittelmehrheit des "Gemeinsamen Ausschusses" gemäß Artikel 53a notwendig. Die Amtshilfe wiederum kann nur erfolgen, wenn "die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen" und eine "drohende Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes" besteht.

Nun haben die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA zwar gezeigt, daß solche Verbrechen durchaus geeignet sind, eine "freiheitliche demokratische Grundordnung" zu gefährden. Diese Gefährdung wurde allerdings durch die Regierung des US-Präsidenten George W. Bush und Gesetze wie den "Patriot Act", der grundlegende Freiheiten beschneidet und zahllose weitere Gesetze verursacht. Selbst in der Zeit der Anschläge durch die Rote Armee Fraktion (RAF), die sich einen Umsturz dieser "freiheitlichen demokratischen Grundordnung" auf die Fahnen geschrieben hatte, ist die Bundeswehr nicht eingesetzt worden.

Wie Köhler also richtig erkannte, handelt es sich hier um schwerwiegende und grundlegende Widersprüche zum deutschen Grundgesetz.

Inwieweit sich seine trotz dieser Erkenntnis geleistete Unterschrift mit dem von ihm abgelegten Amtseid "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe" deckt, ist zumindest fraglich.

Außer Frage hingegen steht, daß er seine vollmundige Erklärung vom Mai des letzten Jahres, er werde Gesetze, die ihm widerstreben nicht unterschreiben, bereits gebrochen hat.





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