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Charles Graner, Sündenbock
16.01.2005








Der US-Obergefreite Charles Graner, der gern als "Rädelsführer" der Folterungen von Gefangenen im US-geführten Gefängnis Abu Ghurayb im Irak bezeichnet wird, ist nun in einem Militärgerichtsverfahren zu 10 Jahren Haft verurteilt worden.

In einem vor der Verkündung des Strafmaßes gehaltenen Plädoyer beschuldigte er erstmals direkt seine vorgesetzten Offiziere. Demnach handelte er bei seinen Taten ausschließlich auf Befehl. Anfänglich habe er dem Druck sogar widerstanden.

Angesichts einer langen Geschichte von Gewalttätigkeiten gegenüber anderen Menschen sind sicherlich Zweifel an der Darstellung des 36-jährigen früheren Gefängniswärters angebracht, er habe von Vorgesetzten unter Druck gesetzt werden müssen, um die Taten zu begehen. Für seine Schuld ist dies letztlich aber auch unerheblich. Ein Auftragsmörder ist ebenfalls für seine Taten verantwortlich.

Gerade der Auftragsmörder bietet hier aber eine interessante Parallele. Wird er eines Mordes überführt, so wird eben auch sein Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen. Genau dies geschieht aber bei den Folterungen von US-Gefangenen nicht, obwohl - oder gerade weil - mittlerweile offensichtlich ist, daß diese tatsächlich auf Befehl oder zumindest mit eindeutiger Billigung des Weißen Hauses erfolgt sind.

Letztlich hat ihn dies im Hinblick auf seinen bei Eintritt in die US-Armee geleisteten Eid zweifellos in eine Zwickmühle gebracht. Dort hatte er einerseits geschworen, die Verfassung der Vereinigten Staaten zu unterstützen und zu verteidigen, andererseits aber auch den Befehlen des Präsidenten der USA zu gehorchen.

Nun kann es kaum verwundern, daß ein US-Militärgericht sich nicht in der Lage sieht, den letztlich Verantwortlichen, den Oberkommandierenden des US-Militärs, Präsident George W. Bush, ebenfalls anzuklagen.

Dies sollte aber weder die Medien noch die Regierungen anderer Staaten hindern, eben dieses zu fordern, statt sich mit einem billigen Sündenbock wie Charles Graner zufriedenzugeben.





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