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Richter weist FBI-"Beweise" zurück
26.01.2005








Wie Al-Jazeera am Mittwoch berichtete, hat ein US-Richter im Verfahren gegen zwei angeblich Al-Qaida-Mitglieder "Beweise" des FBI zurückgewiesen, weil diese viel zu abseitig seien.

Richter Sterling Johnson entschied am Dienstag, daß die Anklage nicht Dokumente des FBIs vorlegen darf, die nach Ansicht des FBIs eindeutig belegen, daß die beiden Angeklagten engste Verbindungen zu Al-Qaida in Afghanistan und Kroatien hatten.

Dem hochrangigen jemenitischen Geistlichen Scheich Muhammad Ali al-Muayyad und seinem Mitarbeiter Muhammad Zayid wird vorgeworfen, Al-Qaida als auch die palästinensische Organisation Hamas unterstützt zu haben.

Sollte es sich bei den von Richter Johnson abgelehnten "Beweisen" tatsächlich um die die Angeklagten am schwersten belastenden handeln, wie Al-Jazeera schreibt, so können der 56-jährige al-Muayyad und der 31-jährige Zayid, die sich seit dem 10. Januar 2003 in Haft befinden, nur als unschuldig bezeichnet werden.

Einer dieser "Beweise" waren Adressbücher, die bei Männern gefunden worden waren, die aus Kroatien ausgewiesen worden waren und ihrerseits verdächtigt wurden, Mitglieder von Al-Qaida zu sein. In diesen Adressbüchern fand sich der Name und die Telephonnummer al-Muayyads. Da es sich bei al-Muayyad aber um den Imam der Hauptmoschee der jemenitischen Hauptstadt Sanaa handelte und gläubige Muslime den Geistlichen, dem sie folgen wollen, frei wählen können, kann dies kaum als Beweis für etwas anderes als seinen muslimischen Status angesehen werden. Dies sah offenbar auch der Richter so als er sagte, daß diese "Beweise so abseitig sind, daß ich es der Regierung untersagen werde, sie zu benutzen."

Auch ein "Eintrittsformular" in ein "afghanisches Al-Qaida-Ausbildungslager", in dem al-Muayyad als Referenz angegeben wurde, wurde von dem Richter abgelehnt. "Wir wissen nicht, wer diesen Namen eingetragen hat", sagte er.

Auch eine Videoaufzeichnung, die al-Muayyad zusammen mit einem hochrangigen Hamas-Mitglied am Tag eines Bombenanschlags in Israel zeigen soll, wurde von dem Richter nicht akzeptiert solange nicht der FBI-Informant Muhammad al-Anasi, der das Video erstellte, vor Gericht aussagt. Al-Anasi wiederum hatte sich im November des vergangenen Jahres vor dem Weißen Haus in Washington selbst in Brand gesteckt, um gegen "Mißhandlungen der Regierung" zu protestieren.

Im Falle ihrer offenbar sehr wahrscheinlichen Unschuld wären die deutschen Behörden und die deutsche Bundesregierung zweifellos mitschuldig an ihrer jahrelangen Inhaftierung.

Al-Muayyad und Zayid waren von einem FBI-Agenten unter dem Vorwand nach Deutschland gelockt worden, daß ein bekannter, in den USA lebender Muslim Geld für eine wohltätige Organisation im Jemen spenden wollte. Tatsächlich besteht al-Muayyad auf seinem Standpunkt, nur Geld für wohltätige - und nicht wie von der Anklage behauptet für terroristische - Zwecke gesammelt zu haben.

Nachdem die beiden Männer in Deutschland verhaftet worden waren, wurden sie schließlich nach einem Urteilsspruch des Frankfurter Oberlandesgerichts, einer entsprechenden Entscheidung der Bundesregierung und der Zusage der USA, daß sie nicht zum Tode verurteilt würden, im November 2003 an die USA ausgeliefert. Dies geschah, obwohl eine Petition gegen die Auslieferung beim Bundestag und eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden worden waren. Der Anwalt al-Muayyads, Achim Schlott-Kotschote, nannte dieses Vorgehen damals "rechtlich bedenklich und menschlich ekelhaft".

Da anzunehmen ist, daß auch die deutschen Behörden, zumindest aber die letztlich über die Auslieferung entscheidende Bundesregierung, Kenntnis von den vorgeblichen "Beweisen" des FBIs hatte, fällt es sicherlich schwer, dieser Einschätzung nicht zuzustimmen.





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