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"Anmerkung der Redaktion"
29.01.2005








Bei genauerer Beleuchtung ist ein am Samstag vom Spiegel veröffentlichter und bereits von zahlreichen Medien aufgegriffener Artikel zu den Mainzer "Al-Qaida-Verdächtigen" alles andere als erkenntnisfördernd.

Dem festgenommenen Ibrahim Mohammed K. wird von den deutschen Behörden vorgeworfen, für Al-Qaida in Deutschland tätig gewesen zu sein und Gelder organisiert sowie Selbstmordattentäter für den Irak rekrutiert zu haben. Ein solcher angeworbener Selbstmordattentäter soll der zweite Festgenommene, der Palästinenser Yasser Abu S. sein. Die Vorwürfe werden dabei mit den Ergebnissen einer mehrmonatigen Abhöraktion in K.s Wohnung begründet.

In dem Artikel "Al-Qaida-Verdächtiger bekam Auftrag direkt von Bin Laden" zitiert der Spiegel nun nach eigener Aussage aus den abgehörten Gesprächen.

"Im Verlauf des von den Ermittlern abgehörten Gesprächs habe Ibrahim K. wörtlich gesagt: 'Ja, er [Osama Bin Laden, Anm. d. Red.] schickte mich, um zu arbeiten, zu verkaufen und einzukaufen'. Laut Ermittlern stehen die Begriffe für die Anwerbung und Vermittlung von Freiwilligen für den Dschihad", so der Spiegel.

Die einzige tatsächliche Verbindung zu bin Laden und Al-Qaida wird in dem Zitat durch eine "Anmerkung der Redaktion" gezogen. Nun mag es sein, daß es sich hier tatsächlich um die Antwort auf die Frage "Hast Du was mit bin Laden zu tun?" handelte, andererseits scheint es wenig wahrscheinlich, daß diese Frage nicht mitzitiert worden wäre, wäre sie denn derart eindeutig.

Auch der genannte Auftrag "zu arbeiten, zu verkaufen und einzukaufen" ist kaum aussagekräftig zu nennen. Vielmehr könnte es sich hier ebensogut um den wohlmeinenden Rat seines Großvaters oder die Anweisung seines Arbeitgebers gehandelt haben.

Angesichts der Tatsache, daß es sich hier um ein in einer Wohnung abgehörtes Gespräch handelte, kann kaum angenommen werden, daß die beiden Männer befürchteten, abgehört zu werden, so daß sie Codewörter benutzt hätten, wie dies bei Telephongesprächen zumindest wahrscheinlich scheint. Hätte Ibrahim K. hingegen bereits vermutet, abgehört zu werden, so hätte er mit Sicherheit nicht dieses Gespräch geführt, zumindest nicht in einer Wohnung.

Und selbst wenn die Vorwürfe vollständig den Tatsachen entsprechen, so bleibt doch die Frage, inwieweit eine Mitwirkung am irakischen Widerstand als Terrorismus zu bezeichnen ist, die erst kürzlich von einer italienischen Richterin mit "gar nicht" beantwortet worden ist.





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