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Zu Tode geprügelt
22.03.2005








Wie Al-Jazeera am Dienstag berichtete, ist am Montag das Verfahren gegen einen US-Soldaten eröffnet worden, der beschuldigt wird, einen gefangenen Zivilisten in Afghanistan zu Tode geprügelt zu haben.

In dem Verfahren, dessen Dauer auf zwei bis drei Tage geschätzt wird, soll entschieden werden, ob er vor ein Kriegsgericht gestellt wird. Dem Obergefreiten Willie Brand von der 377. Kompanie der Militärpolizei werden fahrlässige Tötung, Verstümmelung, Angriffs, Mißhandlung und Falschaussage unter Eid vorgeworfen. Was sich hier anhört, als habe der US-Soldat den Gefangenen, der nur als "Dilawar" identifiziert wird, vielleicht getötet, indem er ihn eine Treppe hinunter stieß, beschreibt in Wahrheit die fünf Tage andauernde Folter des Gefangenen, an der er letztlich starb.

Auch ein Bericht der US-Armee vom 6. Juli 2004 läßt noch bei weitem nicht den Horror erahnen, den der Gefangene in seinen letzten Tagen im Dezember 2002 in Bagram durchlebt haben muß. Demnach starb Dilawar an "Schlagverletzungen an den unteren Extremitäten, die zu einer Herzkranzgefäßerkrankung führten."

Eine Vorstellung von der Folter liefert hingegen ein Autopsiebericht, demzufolge Dilawars Beine durch Schläge derart schwer verletzt waren, daß sie ihm hätten amputiert werden müssen, wäre er nicht gestorben.

Brands Anwalt John Galligan stellte sich auf den Standpunkt, daß die Schläge, die zu den Verletzungen Dilawars führten, "rechtmäßig angewendet wurden, um eine Person unter Kontrolle zu bekommen." Die Schläge auf die Knie seien eine "nichttödliche Technik, um die Fügsamkeit eines streitlustigen Gefangen sicherzustellen." Dilawar mag nach vier Tagen der Folter Probleme gehabt haben, den Befehlen der US-Soldaten zu folgen, dies dürfte allerdings kaum aufgrund einer "Streitlust" geschehen sein.

Als Brand am Montag den Anhörungsraum verließ, zeigte er sich über den bisherigen Verfahrensverlauf offenbar erfreut. "Ich denke, es lief ziemlich gut, wie ein Zahnarzttermin", so Brand.

Zu den Vorwürfen gegen ihn zählen auch Angriff und Mißhandlung eines weiteren Gefangenen namens Mullah Habib Allah. Auch dieser Gefangene starb schließlich, sein Tod wird Brand allerdings nicht vorgeworfen.

Während die Behauptung Gilligans, Brands Vorgesetzte müßten Kenntnis von den Mißhandlungen der Gefangenen durch Brand und weitere Soldaten gehabt haben, sicherlich zutrifft kann dies aber kaum als strafmildernd bezeichnet werden sondern höchstens ein Grund für umfangreichere Ermittlungen - die aber sicherlich nicht erwünscht sind - sein.

Eine weitere Aussage des Verteidigers ist allerdings nur noch zynisch zu nennen.

"Unglücklicherweise haben wir viele Soldaten, die in ein Kriegsgebiet mit nicht angemessener Ausbildung, Ausrüstung und Versorgung verlegt wurden, um sehr gefährliche Missionen in einer neuen Art des Krieges durchzuführen", so Gilligan.

Weder die "Gefährlichkeit der Missionen" noch mangelhafte Ausrüstung können eine Entschuldigung für die Folterung und Ermordung von Gefangenen sein. Der Versuch, Brands Taten mit einer "unangemessenen Ausbildung" zu entschuldigen ist aber bemerkenswert. Nach Gilligans Ansicht wurde es also während Brands Ausbildung versäumt, ihm mitzuteilen, daß die Folterung und Tötung von Zivilisten nicht zu den statthaften Handlungsweisen gehört, so daß er dies auch nicht wissen konnte.





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