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Keine DVDs mehr drin
04.04.2005








Fast genau ein halbes Jahr nach dem Eingang des ersten Anwaltsschreibens ist der Spuk vorbei, wenn auch sicherlich nicht so, wie dies aus Sicht des Betreibers der Website DVD-Inside, deren Benutzer aber letztlich auch aller Internet-Benutzer wünschenswert gewesen wäre.

Wie der - bisherige - Eigentümer der Website, Darius Metzner, am Montag in dem zugehörigen Forum selbst schrieb, hat er sich schließlich außergerichtlich mit der Gegenseite "geeinigt". Dabei gibt er auch zu, daß es sich bei zuvor veröffentlichten Erklärungsversuchen anderer Moderatoren innerhalb des Forums mehr oder minder um Schönfärberei handelte, da er die Domains mit dem von intel beanstandeten Teil "inside" zum Jahresende verlieren wird. "Aber ja, letztendlich ist das Ergebnis das gleiche, wir haben nur Zeit gewonnen", so Metzner.

Tatsächlich besteht die "Einigung" darin, daß die Website selbst noch bis zum Ende dieses Jahres verwendet werden kann, allerdings schon zuvor mit drastischen Einschränkungen, so darf beispielsweise der Domain-Name nicht mehr als Absender für E-Mails verwendet werden. Weitere Punkte wie die Streichung einer Klausel. die es beiden Seiten verbieten würde, über den Inhalt des geschlossenen Vertrages zu sprechen, sind zwar sicherlich bemerkenswert, da hierauf gewöhnlich großer Wert gelegt wird, ändern aber nichts am Ergebnis, daß intel sein Ziel erreicht hat.

Natürlich war aufgrund der grundlegend unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Vornherein dieser Ausgang zu erwarten - selbst wenn es für intel in erster Instanz zu einer Niederlage gekommen wäre, so wäre es für das Unternehmen ein Leichtes gewesen, diese Kosten sowie die Vorschüsse für Gerichts- und Anwaltskosten einer - oder mehrerer - folgender Instanzen zu tragen. Da der Streitwert und damit auch der Umfang von Anwalts- und Gerichtskosten letztendlich von intel definiert worden wäre, ist der Einschätzung der von Metzner beauftragten - gerade im Internet-Bereich äußerst umstrittenen - Kanzlei Gravenreuth, "daß das Prozeßkostenrisiko sehr groß ist", sicherlich zuzustimmen.

Metzner selbst gibt an, es habe eine Zeit gegeben, "wo ich für eine Konfrontation bereit war und es auch durchgezogen hätte", er sich aber schließlich aufgrund der Verantwortung für seine Familie dagegen entschied.

Aus seiner Sicht ist diese Entscheidung nicht nur nachvollziehbar, sondern vermutlich auch die vernünftigste. Aber genau dies verdeutlicht ein grundlegendes Problem im Markenrecht und der Rechtsprechung. Während für ihn - da es sich bei seinem Unternehmen nicht um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Körperschaft handelt - letztlich nicht nur seine eigene Existenz, sondern auch die seiner Familie auf dem Spiel stand, während die Gegenseite aufgrund ihres Kapitals nicht im geringsten derartige Befürchtungen zu haben brauchte, konnte seine Entscheidung kaum anders ausfallen, zumal sich der wirtschaftliche Schaden aus der nun zwangsweisen Umbenennung aufgrund der Vorlaufzeit bis zum Ende des Jahres in Grenzen halten dürfte.

In Anlehnung an eine andere geschichtsträchtige Aussage drängt sich hier der Satz auf, daß es sich für Metzner nur um einen kleinen Rückschritt handelt, für das Internet aber um eine weitere verlorene Schlacht, da ein weiterer David von einem Goliath besiegt wurde.

Es wäre sicherlich mehr als wünschenswert, wenn der Gesetzgeber hier für etwas ausgeglichenere Verhältnisse sorgen würde, beispielsweise, indem sich auch die Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich zum Streitwert - wie auch bei Geldstrafen - in Tagessätzen des Einkommens bemäßen.





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