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"Nur ein Irrtum"
07.04.2005








Bereits am 22. März berichtete Nature, daß dem schweizer Konzern Syngenta ein äußerst bemerkenswerter "Fehler" unterlaufen ist. Demnach wurden zwischen 2001 und 2004 "unbeabsichtigt" große Mengen der gentechnisch veränderten Maissorte Bt10 hergestellt und auch angebaut.

Syngenta spricht dabei von einer Gesamtanbaufläche von 150 Quadratkilometern und "mehreren hundert Tonnen" Bt10-Maissaat. Anders als die ähnliche Art Bt11 ist Bt10 weder für den kommerziellen Anbau noch für die Verwendung als Futtermittel oder gar als Nahrungsmittel zugelassen. Trotzdem ist all dies "versehentlich" geschehen.

Der Unterschied zum zugelassenen Bt11 liegt in einem zusätzlichen Gen, das Bt10 eine Resistenz gegenüber dem Antibiotikum Ampicillin verleiht. Diese Eigenschaft wurde nach Erklärung von Andreas Bauer von "Umweltinstitut München" gegenüber Freace dem Genom zugefügt, um so den Erfolg weiterer Veränderungen überprüfen zu können. Auf der Website der Organisation wird daher befürchtet, daß "der Verzehr von Produkten, die Antibiotikaresistenzgene enthalten, dazu führen kann, daß die entsprechenden Antibiotika nicht mehr wirken". Dies wurde von Bauer wiederum damit erklärt, daß die entsprechenden Gene innerhalb der Darmflora übernommen würden und so dort ebenfalls zu einer Antibiotikaresistenz führen könnten. Auch wenn dies eher eine theoretische Gefahr darstellt, stellte sich Syngenta mit der Ansicht, daß "keinerlei Bedenken hinsichtlich Gesundheit und Umwelt bestehen" doch zumindest auch gegen die Sichtweise der europäischen Behörde für Nahrungsmittelsicherheit.

Das Umweltinstitut München behauptet im gleichen Artikel, daß "nicht einige hundert Tonnen, wie anfangs behauptet, sondern rund 187.000 Tonnen Genmais in die Nahrungskette gelangt" seien.

Hier wird allerdings ein falscher Vergleich mit einer anscheinend nicht zutreffenden Zahl durchgeführt. Während Syngenta die Menge des in den Handel gelangten und danach angebauten Maises nannte, gibt das Umweltinstitut hier die Menge des in die Nahrungskette gelangten Maises - also der geernteten Menge - an.

Ausgehend von einer Anbaufläche von 150 Quadratkilometern erscheint eine Erntemenge von 187.000 Tonnen zwar relativ optimistisch, aber nicht falsch, hier wurde aber außer Acht gelassen, daß der Anbau über vier Jahre erfolgte. Der Ertrag pro Quadratkilometer liegt bei Mais bei 500 bis 1.000 Tonnen. Von niedrigsten Wert ausgehend würde sich also eine Erntemenge von 300.000 Tonnen ergeben.

Aber auch die von Syngenta genannte Liefer- beziehungsweise Aussaatmenge von "einigen hundert Tonnen" weckt doch deutliche Zweifel. Da pro Quadratkilometer 2 bis 3 Tonnen Saatgut verwendet werden, dürfte die tatsächliche Gesamtmenge des ausgebrachten Bt10-Maises mindestens 1.200 Tonnen betragen. Eine entsprechende Nachfrage von Freace mochte der Syngenta-Pressesprecher Markus Payer bisher nicht beantworten.

Er bestätigte aber indirekt eine Meldung der Organisation SaveOurSeeds, daß Bt10-Mais weltweit in den Handel gekommen ist. Auf die Frage, welche Mengen in welche Länder der Europäischen Gemeinschaft geliefert worden sind, antwortete er: "Wir setzen derzeit die Nachforschungen fort und arbeiten eng mit den Behörden und Regierungsstellen zusammen. Zahlenangaben, wie Sie sie erfragen, können wir zur Zeit nicht machen." Auch die Frage nach den betroffenen Ländern, da diese ja angesichts der genannten "Zusammenarbeit" bekannt sein dürften, blieb leider unbeantwortet.

Die New York Times hatte am Montag unter Berufung auf die Europäische Kommission berichtet, daß "rund tausend Tonnen" Bt10-Mais "in Form von Tierfutter, Maismehl und Maisöl" aus den USA nach Europa gelangt seien. Trotzdem sind derzeit keine Maßnahmen geplant, um den Weg der nach Europa gelangten Waren zu verfolgen, um diese aus dem Verkehr ziehen zu können.

Syngenta hatte die US-Behörden bereits im Dezember des vergangenen Jahres darüber informiert, daß bei Kontrollen der "Fehler" aufgefallen war. Weder das Unternehmen noch die US-Behörden waren aber der Ansicht, daß eine Gefahr für die Bevölkerung bestünde und hielten es daher nicht für notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren.

Daß sich die EU diesem Standpunkt nun faktisch - wenn auch nicht den Worten nach, so doch angesichts ihrer Untätigkeit - anschließt, statuiert ein gefährliches Exempel. Demnach hat ein Unternehmen, das - wissentlich oder unwissentlich - grundlegendste Lebensmittelbestimmungen der EU verletzt, offenbar keine schmerzhaften Folgen zu erwarten. Angesichts der großen Menge verkauften Saatguts scheint auch die mögliche Höchststrafe von 500.000 US-Dollar kaum geeignet, dem Unternehmen ernsthafte Schmerzen zu bereiten.

Aber auch wenn es sich hier um ein Versehen handelte, so würde dies doch nur zeigen, daß die Unternehmen nicht in der Lage sind, diese Technologie vollständig zu kontrollieren.





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