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Terror oder Taktik?

30.04.2005






Zweifellos, es ist genau das, was so gern als "Verschwörungstheorie" bezeichnet wird. Und doch scheinen zwei Meldungen vom Samstag genau das zu bestätigen, was dem deutschen "Kampf gegen den Terror" immer wieder zugeschrieben wird: der Schutz von Besitzständen.

So berichtete beispielsweise die Tageszeitung die Welt, daß der deutsche Innenminister Otto Schily ein "drittes Anti-Terror-Sicherheitspaket" plant. Dabei gehe es um "mehr präventive Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA), neue Dateien zur Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden", so der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag, Dieter Wiefelspütz.

Obwohl es seit Jahren weder einen terroristischen Anschlag noch die behördenseitige Vereitelung eines solchen in Deutschland gegeben hat, sieht sich der deutsche Innenminister also anscheinend gezwungen, die Grundrechte der Bürger im "Kampf gegen den Terror" weiter einzuschränken.

Bemerkenswert ist hierbei die Zeitgleichheit mit einer Äußerung des "Unternehmensberaters" Roland Berger gegenüber dem Spiegel. Hinsichtlich der Kritik des SPD-Parteivorsitzenden Franz Müntefering an der ungezügelten Verfolgung der Grundsätze des Kapitalismus sagte Berger, "wenn einzelne Unternehmenspersönlichkeiten öffentlich verurteilt werden, muß man sich nicht wundern, wenn irgendwelche Verrückten schließlich RAF spielen. Wir haben ja erlebt, wie es enden kann, wenn solcher Haß gesät wird".

Ein an Schily gerichteter Vorwurf, durch die von ihm erneut geplanten Gesetzesverschärfungen sollten insbesondere "Großkapitalisten" geschützt werden, wäre sicherlich mangels Beweisen nicht haltbar. Und doch stellt sich zweifellos die Frage, wen Schily - und die restliche Bundesregierung - mit diesen fortwährenden Einschränkungen von Grundrechten zugunsten der "Bekämpfung des Terrorismus" angesichts des offensichtlichen Fehlens einer solchen akuten Bedrohung tatsächlich "schützen" will.

Das erneute Beschneiden von Grundrechten - Wiefelspütz sprach hier gemäß der Welt nebulös von "besseren präventiven Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA), neue Dateien zur Bekämpfung des Terrorismus sowie die Verbesserung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden" - muß angesichts des offensichtlichen Fehlens einer Bedrohung durch Terrorismus zu der Frage führen, was hierdurch tatsächlich bewirkt werden soll.

Weder hat sich die Bundesrepublik an dem Angriffskrieg und der nachfolgenden Besetzung des Irak beteiligt, noch gibt es - zumindest öffentlichem Bekunden der Regierenden zufolge - andere dringende "Gründe", die Deutschland ins Visier von Terroristen rücken könnten. Da sich dies in der Tatsache widerspiegelt, daß nach offizieller Aussage der Ermittlungsbehörden auch kein Anschlag verhindert worden ist, muß angenommen werden, daß eben auch keine akute Bedrohung besteht.

Dies ist sicherlich nicht das erste Mal, daß Gesetze aufgrund einer nicht vorhandenen Bedrohung von Außen beschlossen werden sollen, dem Schutz von Grundrechten und Verfassung war ein solches Vorgehen aber letztlich nie zuträglich.

Letztlich stellt sich hier ein weiteres Mal die Frage, wie viele "Gesetzesverschärfungen" innerhalb einer Demokratie möglich sind, während diese ihren Titel noch zu Recht trägt.





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