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Von Verfassungsfeinden umzingelt?

Wie verfassungsfeindlich ist der deutsche Buchhandel?

12.05.2005  






Kürzlich veröffentlichte das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport den Verfassungsschutzbericht 2004 des Landes.

Will man den "Verfassungsschützern" des Landes Niedersachsens nicht vorwerfen, intensiv am Erhalt der eigenen Planstellen zu arbeiten, so muß ihnen rückhaltlos konstatiert werden, daß sie äußerst penibel jegliche möglichen und unmöglichen Verfassungsfeinde ermittelt haben. Scheint der Bericht doch auf seinen insgesamt 228 Seiten genügend Gründe für die Annahme zu liefern, daß sich hinter jeder Werkbank ein Kommunist, hinter jeder Deutschlandfahne ein Neonationalsozialist, unter jedem Teppich ein Islamist und hinter jedem Bürger ein anderer -ist - der vielleicht noch nicht kategorisiert, aber doch zweifellos ebenso gefährlich wie die anderen ist - versteckt.

So scheint es zumindest merkwürdig, die Proteste gegen die Atommülltransporte in "Castor"-Behältern auf dem Weg einer vorgeblichen Beteiligung von "Linksextremisten" - auch wenn eingeräumt wird, daß diese "nur in geringem Maße" stattfand - durch explizite Erwähnung im Bericht als verfassungsfeindlich darzustellen.

Auch die PDS wird in dem Bericht ausdrücklich als "linksextremistisch" bezeichnet. So heißt es dort: "Ungeachtet moderater Formulierungen sowie von Reformansätzen des 2003 verabschiedeten Programms orientiert sich die PDS im Wesentlichen weiterhin an ihrem alten Feindbild- und Klassendenken sowie an ihrem grundlegend System überwindenden Ansatz, dem Ziel einer neuen Gesellschaft." Ein Blick nach Mecklenburg-Vorpommern oder auch Berlin, wo die PDS derzeit an den Regierungen beteiligt ist, läßt aber mehr als deutliche Zweifel an dieser Einschätzung aufkommen.

Die Tatsache, daß sich die PDS wie auch andere linke - beziehungsweise dem Bericht zufolge "linksextremistische" - Organisationen insbesondere gegen die "Hartz IV" genannten "Reformen" - einer massiven Rücknahme sozialer Leistungen - wandte, kann in Wahrheit kaum überraschen. Auch wenn diese Bezeichnung in diesem Zusammenhang nicht fällt, so scheint der erweckte Eindruck, diese Proteste seien ebenfalls verfassungsfeindlich zumindest nicht unerwünscht zu sein.

Auch das Kapitel "Ausländerextremismus" wartet mit einigen interessanten Aussagen auf. Dies beginnt schon mit dem Titel selbst, da für eine Zugehörigkeit zur Gruppe der "extremistischen Ausländer" die Glaubensrichtung offenbar eine weitaus größere Rolle als die tatsächliche Staatsangehörigkeit spielt, sind doch mehrere der hier namentlich genannten Personen in Wahrheit deutsche Staatsbürger und damit keineswegs "Ausländer".

In der Einleitung zu diesem Kapitel wird zwar zugegeben, daß die Zahl der Straftaten in diesem Bereich auf weniger als ein Fünftel zurückgegangen ist, dies wird aber in einen ursächlichen Zusammenhang mit im Jahr 2003 gegen zahlreiche Bezieher und Verteiler der Zeitschrift "Beklenen Asr-l Saadet" gebracht.

Wenn der völkerrechtlich eindeutig als Widerstand zu bezeichnende Kampf gegen die anhaltende Besatzung des Iraks in dem Bericht als "gewalttätige Unruhen" bezeichnet wird, so kann dies nur als Parteinahme zugunsten der USA bezeichnet werden. Da auch der von den USA geführte Angriffskrieg keineswegs zu Ermittlungen der niedersächsischen Verfassungsschützer gegen US-Bürger oder -Einrichtungen geführt hat, obwohl es als Grund hierfür bezeichnet wird, "wenn ausländische Gruppen Bestrebungen verfolgen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung insbesondere des friedlichen Zusammenlebens der Völker gerichtet sind", kann hier kaum noch ein Zweifel bestehen.

Auf Seite 140 des Berichts heißt es dann schließlich: "Vom 26. bis zum 29. Mai veranstaltete die IGMG am Steintorplatz in Hannover die dritte Islamwoche - dieses Mal unter dem Motto "Gemeinsamkeiten statt Differenzen". Ziel der Aktion war es, die breite Öffentlichkeit über "den Islam" zu informieren. Als Referent trat u. a. der für das Islamische Zentrum München tätige und damit das Gedankengut der islamistischen Muslimbruderschaft vertretende Ahmad von DENFFER auf. Auf Büchertischen wurden dessen Publikationen sowie die des verstorbenen islamistischen Theoretikers Abu l-A'la al-Maududi angeboten."

Auch hier werden wiederum keine direkten Vorwürfe erhoben, es stellt sich aber doch die Frage, warum dies Erwähnung finden sollte, hätte es keine "verfassungsfeindliche Relevanz".

Sollte der niedersächsische Verfassungsschutz nun tatsächlich der Ansicht sein, daß die beiden genannten Buchautoren als verfassungsfeindlich einzustufen sind, so stellt sich doch die Frage, warum eben dieser Verfassungsschutz nicht schon längst gegen deutsche Buchversender vorgegangen ist.

So liefert sowohl eine Suche nach Maududi als auch nach von Denffer zahlreiche Ergebnisse bei Amazon. Dabei handelt es sich zwar zum überwiegenden Teil um Angebote Dritter im Rahmen des Amazon-"Marketplace", einige Bücher Maududis sind dort aber auch direkt erhältlich.

Gleiches gilt beispielsweise für Libri und JPC.

Entweder der Verfassungsschutz stößt hier bereits an "kommerzielle Grenzen" oder die genannten Autoren sind doch weitaus unkritischer, als in dem Bericht der Eindruck erweckt wird. Da letzteres weitaus wahrscheinlicher scheint, wird hier also offenbar absichtlich das Bild einer nicht vorhandenen Gefahr gezeichnet.





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