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Freiheit, Folter oder Tod?

Großbritannien will "Terroristen" an USA ausliefern

18.05.2005  






Am Dienstag berichtete die britische BBC erneut über den Fall von Babar Ahmad, daß nun ein Bezirksrichter entschieden hat, daß Ahmad an die USA ausgeliefert werden kann.

Ahmad war im Juli 2003 wegen vorgeblicher terroristischer Verbindungen und Bestrebungen verhaftet worden. Anfangs war behauptet worden, er habe detaillierte Einsatzpläne von US-Kriegsschiffen im Persischen Golf in seinen Besitz gebracht. Später wurde ihm dann vorgeworfen, er habe 1997 versucht, 5.000 Tonnen Schwefelphosphat zu erwerben.

Diese Vorwürfe sind aber in der Zwischenzeit offenbar fallengelassen worden. Was bleibt, ist der Vorwurf, der 31-jährige Computerfachmann Ahmad habe mehrere Websites betrieben, auf denen er "Terroristen unterstützt" und zum Jihad aufgerufen habe.

Tatsächlich ließ die von Ahmad betriebene Website azzam.com keinen Zweifel, auf wessen Seite sie stand - so hieß es beispielsweise in einer im November 2001, die Beteiligung am Jihad gegen die "feindlichen Ungläubigen" in Afghanistan sei eine "Pflicht" für jeden Muslim ohne "gültige Entschuldigung" wie zum Beispiel einem Mangel an gültigen Reisepapieren Auch wurde eine Fatwa (ein religiöses Rechtsurteil eines islamischen Gelehrten) zitiert, der zufolge die "Ungläubigen" aus dem "Land der zwei heiligen Städte" (Saudi-Arabien) zu vertreiben seien.

Andererseits stellte die Website aber auch klar, daß die Anschläge des 11. September ihrer Ansicht nach nur als Vorwand für den Angriff auf Afghanistan und den "Krieg gegen den Terror" - der dort als "Krieg gegen den Islam" begriffen wurde - dienten. So hieß es dort: "Wir glauben den Worten Osama bin Ladens und der Taliban als Muslime wenn sie sagen, daß sie nichts mit diesem terroristischen Akt zu tun hatten, mehr als dem Wort eines lügenden Ungläubigen wie Bush. Wenn sie es getan hätten, würden sie es stolz sagen, da sie von niemandem Vergeltungsmaßnahmen fürchten."

Übriggeblieben sind die Vorwürfe, Ahmad habe über seine Websites und mittels E-Mails versucht, Geld- und Sachspenden" zu sammeln um diese dann beispielsweise nach Afghanistan und Tschetschenien weiterzuleiten. Außerdem habe er Muslime aufgerufen, "jede verfügbare Möglichkeit" zu nutzen, um für den Jihad zu trainieren. Auch wenn die genannte Website kaum einen Zweifel daran lassen kann, wie diese Formulierung gemeint war, so sie denn zutrifft, so ist doch nicht außer acht zu lassen, daß der islamische "Jihad" eben auch die Bekämpfung des "Bösen" in einem selbst bedeutet. Darüber hinaus scheint es zumindest zweifelhaft, daß ein bloßer Aufruf zur Ausbildung für Kämpfe schon als Terrorismus zu bezeichnen ist.

Bezeichnend ist hier sicherlich, daß die britische Justiz sich offenbar nicht in der Lage sieht, Ahmad selbst anzuklagen, sondern die Strategie von Beginn an besagte, daß er an die USA ausgeliefert werden sollte. Dies ist um so bemerkenswerter, als es sich bei Ahmad um einen britischen Staatsbürger handelt und ihm offenbar keinerlei direkte Verbrechen gegen die USA oder deren Bürger vorgeworfen werden.

Ahmads Anwälte sagten, er hätte im Falle einer Auslieferung an die USA die Todesstrafe zu befürchten. In jedem Fall dürfte er sich aber einer Überführung in das US-Gefangenenlager in Guantánamo Bay oder gar ein "befreundetes Land" zur "Befragung" gegenübersehen, während britische Gerichte sich anscheinend nicht in der Lage sehen, selbst Anklage gegen ihn zu erheben.





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