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Zeit für Den Haag

Bewußte Verletzungen des Völkerrechts

20.06.2005  






Ein Bericht der britischen Sunday Times läßt keinen Zweifel mehr daran, daß der Weg für George W. Bush, Tony Blair und zahlreiche weitere Politiker direkt auf eine Anklagebank führen müßte.

Daran, daß es sich bei dem im Jahr 2003 begonnenen Krieg gegen den Irak um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt, besteht bei objektiver Betrachtung sicherlich kein Zweifel.

Das geheime, an die Öffentlichkeit gelangte sogenannte "Downing Street Memo" belegt, daß der Angriffskrieg gegen den Irak bereits im Mai 2002 - fast ein Jahr vor seinem "offiziellen" Anfang und ein halbes Jahr vor Verabschiedung der UN-Resolution 1441, die von der "Koalition" als Angriffsermächtigung bezeichnet wird - begonnen hat und daß Beweise "geschaffen" werden sollten, die als Begründung für einen Einmarsch verwendet werden sollten.

Im Mai 2002 hatten die britische und die US-Luftwaffe begonnen, gezielt den Irak zu bombardieren, um dessen Flugabwehr zu schwächen und so die Bodenoffensive vorzubereiten. So schrieb US-General Tommy Franks in seiner Autobiographie "American Soldier" ("Amerikanischer Soldat"), er wollte die Bombardierungen nutzen, um die irakischen Verteidigungseinrichtungen "so schwach wie möglich" zu machen. Außerdem erhoffte man sich eine militärische Reaktion seitens des Iraks, die aber ausblieb.

Eine dem "Downing Street Memo" anhängende juristische Stellungnahme des britischen Außenministeriums ließ keinen Zweifel daran, daß ein solches Vorgehen rechtswidrig war. Demnach waren es den über den irakischen "Flugverbotszonen" patrouillierenden Kampfflugzeugen der USA und Großbritanniens nur erlaubt, Angriffe des irakischen Militärs auf die Bevölkerung zu verhindern. Elizabeth Wilmshurst, die die Stellungnahme des Außenministeriums verfaßt hatte, kündigte im März 2003 aus Protest gegen die Führung des Krieges ohne eine entsprechende UN-Resolution ihre Arbeit.

Am Wochenende nun stellte der britische Peer Lord Goodhart, Vizepräsident der internationalen Juristenkommission und ein weltweit anerkannter Experte für internationales Recht, klar, daß die Luftangriffe illegal waren, wenn sie Druck auf die irakische Regierung ausüben sollten Die UN-Resolution 688, die als Rechtfertigung für die Patrouillenflüge genutzt wurde nicht gemäß Kapitel VII der UN-Charta, das alle Fälle der Genehmigung militärischer Gewalt behandelt, verabschiedet, so Goodhart.

"Das Ausüben von Druck auf den Irak ist nicht etwas, das eine legale Handlung wäre", sagte er.

"Wenn, wie Franks anscheinend andeutet, das Ziel war, den Irak für eine zukünftige Invasion zu schwächen oder gar einzuschüchtern, dann handelten die Koalitionsstreitkräfte ohne rechtliche Befugnis", so Goodhart weiter. Da ihnen dies aufgrund der von Wilmshurst verfaßten Stellungnahme schon damals bekannt war, begannen sie im vollen Bewußtsein, daß dies illegal war, den Angriff auf den Irak.

Inwieweit die internationale Staatengemeinschaft aber tatsächlich bereit und in der Lage ist, die Konsequenz hieraus zu ziehen, ist eine andere Frage.





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