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Besserwisser

Schily, die Demokratie und die Vorratsdatenspeicherung

26.06.2005  






Wie Heise Online am Samstag berichtete, hat der deutsche Bundesinnenminister Otto Schily bei der Innenministerkonferenz in Stuttgart ein äußerst eigenwilliges Demokratieverständnis gezeigt.

Auf der Tagung mit dem Motto "Mit Sicherheit was los" sprachen sich die Innenminister der Bundesländer für eine Einführung einer Pflicht zur mindestens 12 Monate langen Aufbewahrungsfrist sämtlicher Verbindungsdaten aller Telekommunikationsmittel aus. Insbesondere hinsichtlich des Internets sei andernfalls nicht zu verhindern, daß das Internet "auch immer mehr zur Plattform für Kriminelle" werde. Das Internet dürfe ""nicht zu einem rechtsfreien Raum verkommen", so der Innenminister des Landes Baden-Württemberg, Heribert Rech. Eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung sei nur möglich, wenn eine Spur bis zu dem Anschluß, von dem aus die Verbindung ins Internet aufgebaut wurde, zurückverfolgt werden könne, so Rech.

Schon diese Forderung offenbart entweder ein völlige Unkenntnis der Technik oder eine bewußte Irreführung der Bevölkerung, ist es doch ein leichtes, Daten im Internet auf einen Umweg über einen oder auch mehrere im Ausland befindliche Computer zu schicken. Da diese - auch wenn Politiker immer wieder vermuten lassen, daß sie dies gern ändern würden - nicht an deutsches Recht gebunden sind, würde eine "Spur" auch weiterhin dort zu Ende sein.

Inwieweit es für die zweifellos schwierige Ermittlungstätigkeit bei mittels des Internets verübten Straftaten allerdings notwendig sein soll, auch die Verbindungsdaten sämtlicher anderer Telekommunikationsmittel - also insbesondere Telephon und Mobiltelephon - zu speichern, ist zweifellos ebenfalls nur jenen klar, die diese Forderung aufstellen. Aufgrund der weitreichenden Forderungen würden zu den so gespeicherten "Verbindungsdaten" auch beispielsweise die Texte versandter SMS und die Adressen betrachteter Websites gehören.

Gerade hinsichtlich der Verbindungsdaten von mobiler Telekommunikation ist der Schritt zu einer weiteren Speicherung, nämlich der Funkzellen, in denen ein Mobiltelephon jeweils eingebucht ist, sicherlich nicht weit. Hiermit ließen sich lückenlose, wenn auch nicht auf den Meter genaue, Bewegungsprofile aller Menschen mit eingeschalteten Mobiltelephonen erstellen.

Tatsächlich ging eine solche pauschale Überwachung der Bürger - die damit praktisch unter einem pauschalen Anfangsverdacht stünden - selbst dem Bundestag zu weit, der daher mehrere Anläufe für entsprechende Gesetze abgelehnt hat.

Auf der Konferenz sagte Schily nun, er "hoffe", daß eine solche Gesetzgebung nun auf Ebene der Europäischen Union im EU-Rat erfolgt. Da Großbritannien, das sich ebenfalls für derartige Gesetze einsetzt, derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, ist diese "Hoffnung" sicherlich nicht unbegründet.

Damit hat Schily sich einmal mehr als "Besserwisser" gegenüber demokratischen Institutionen gezeigt. Der vom Bundestag über den Umweg des Bundeskanzlers und damit letztendlich vom "Volk" gewählte Schily bewies hier einmal mehr, wie groß sein Respekt vor dem Willen des Volkes ist. Dieser vom "Volk" in der vergangenen - und bald aufgrund Gerhards Schröders Willen obsoleten - Bundestagswahl geäußerte und für Schily zumindest logisch bindende Willen ist seiner Ansicht nach offenbar einfach - falsch. Er weiß es besser, er weiß besser als die Mehrheit der (wählenden) Bevölkerung und als die Mehrheit im Bundestag, was "gut" für Deutschland ist.

Wenn ein führender Politiker sich derart gegen demokratisch getroffene Entscheidungen stellt, so wirft dies zwangsläufig die Frage auf, inwieweit er sich noch im Rahmen der für diese Demokratie geltenden Gesetze bewegt.





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