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Augenwischerei

Kosten für Krankenversicherung erhöht

01.07.2005  






Zum 1. Juli wurde der Krankenkassenbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen um 0,9 Prozentpunkte - aufgeteilt auf Angestellten und Unternehmer - gesenkt.

Erfreulich ist dies allerdings letzten Endes nur für die Unternehmer, da diese tatsächlich diese 0,45 Prozent des Arbeitgeberanteils an der Krankenversicherung ihrer Angestellten sparen. Angestellte hingegen sparen zwar einerseits auch diese 0,45 Prozent Krankenkassenbeitrag ihres Arbeitnehmeranteils ein, müssen aber andererseits in Zukunft nach dem Willen des Gesetzgebers allein für die Versicherungskosten von Zahnersatz und Krankengeld aufkommen. Der zusätzliche Beitrag hierfür wurde auf 0,9 Prozent festgelegt - wobei aber jederzeit die Möglichkeit besteht, diesen weiter anzuheben.

Letztlich handelt es sich hier also um den Versuch, eine Verschiebung der Krankenversicherungsbeiträge, die bisher zu gleichen Teilen zwischen Angestellten und Unternehmern aufgeteilt worden sind, zuungunsten der Angestellten zu vertuschen.

Bei einem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro zahlte ein Versicherter bei einem Beitragssatz von 14,5 Prozent bisher einen Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung von 181,25 Euro monatlich - ungeachtet der Pflegeversicherung und unter der Voraussetzung, daß er Kinder hat, da andernfalls ein Zuschlag von 0,25 Prozent erhoben wurde und auch in Zukunft wird. Den gleichen Beitrag zur Krankenversicherung seines Angestellten mußte auch der Unternehmer leisten.

Seit heute nun muß dieser Angestellte einen monatlichen Krankenkassenbeitrag von 192,50 Euro leisten, während der Unternehmer nur noch 170 Euro zu zahlen braucht.

Während beispielsweise die AOK mit einer Werbekampagne hierüber hinwegzutäuschen versucht, in der sie betont, daß sich an den Leistungen nichts ändern würde, ist hiermit doch der erste große Schritt in den Einstieg zum Ausstieg aus der gleichmäßigen Verteilung der Kosten für die Krankenversicherung auf Angestellte und Unternehmer gemacht worden.

Zwar ist durch dieses Gesetzesänderung die immer wieder gestellte Forderung der Unternehmer nach einer Senkung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungen befolgt worden, Erfahrungen aus der Vergangenheit wecken allerdings größte Zweifel daran, daß dies zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen wird.

Für die gesetzlichen Krankenversicherungen wiederum wird sich diese Gesetzesänderung zweifellos ein weiteres Mal negativ bemerkbar machen, da Angestellte, die oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegen - sich als auch bei einer privaten Krankenversicherung versichern dürfen - nun noch mehr Anreiz haben werden, ihren bisherigen Versicherern den Rücken zu kehren.

Die Auswirkungen des hier geschaffenen Präzedenzfalles der Ungleichbehandlung von Angestellten und Unternehmern werden sich erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen, wenn die Last immer mehr auf den Angestellten umverteilt werden wird.





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