Gegenüber der Welt am Sonntag sprach sich der bayrische Innenminister Günther Beckstein letztlich für Gesinnungskontrollen bei allen in Deutschland lebenden Muslimen aus. Diese müßten seiner Meinung - und offenbar auch der der CSU - nach "bereits dann abgeschoben werden können, wenn sie eine der Verfassung widersprechende Gesinnung propagieren", so die WamS. Außerdem müßten einreisende Muslime "eingehend" auf eine "islamistische Gesinnung" überprüft werden. Zwar seien Beckstein zufolge die "allermeisten" Muslime in Deutschland "sympathisch und friedlich", es müsse aber "entschlossener" ihre "Radikalisierung" verhindert werden. Daher sei es auch nicht ausreichend "Haßprediger" abzuschieben. "Vielmehr müssen wir an alle islamistischen Gegner der Verfassung heran", so Beckstein. Wer predige, die Scharia sei wichtiger als das Grundgesetz muß Becksteins Ansicht nach vom Rechtsstaat bekämpft werden. Hierzu müßten einerseits "die Abschiebungsmöglichkeiten für die islamistischen Extremisten verbessert und das Ausländerrecht verschärft werden", andererseits aber auch die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit "erleichtert" werden. Da Artikel 16, Absatz 1 des deutschen Grundgesetzes besagt, "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.", stellt sich hier zweifellos die Frage, inwieweit Beckstein selbst andere Grundsätze über das Grundgesetz stellt. Da seine Forderung sich ja aber ausdrücklich nur gegen Muslime richtet, hätte - obwohl er offenbar durchaus stark in der evangelischen Kirche Bayerns engagiert ist - hätte Beckstein allerdings keine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft zu befürchten, sollte diese Frage einmal mit "ja" beantwortet werden. Vor der Vergabe eines Visums an einen Muslim möchte Beckstein diesen einer Gewissensprüfung unterziehen. Nicht nur, daß "eine Art Islamisten-Filter eingezogen werden" solle - die Namen der Antragsteller würden dabei mit "Islamisten-Dateien" abgeglichen werden, es soll außerdem "gründlichere Prüfungsgespräche" geben. Auch diese Maßnahme wäre ausdrücklich auf "muslimische Einreisewillige" beschränkt. Inwiefern derartige Maßnahmen mit Artikel 3 des Grundgesetzes ("Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." und "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.") vereinbar sein sollen, erschließt sich vermutlich auch nur Beckstein. Seine Aussage "Wer als Islamisten-Sympathisant aufgefallen ist, wer etwa dafür demonstriert hat, daß alle Israelis ins Meer gejagt werden müssen, der würde dann nicht mehr nach Deutschland hereingelassen" belegt allerdings, daß selbst Beckstein selbst größte Probleme mit der Definition des Begriffs "Islamist" hat. Während diese Bezeichnung üblicherweise verwendet wird, um eine strengere Auslegung des islamischen Glaubens zu kennzeichnen - was allerdings an sich schon fehlerhaft ist, da es im Islam nicht wie im Christentum die Protestanten eine abgespaltene Glaubensrichtung gibt - verwendet Beckstein sie hier, um eine Gruppe zu definieren, die radikale politische Forderungen hat. Zwar sind zweifellos die allermeisten derjenigen - kleinen - Gruppe, die "alle Israelis ins Meer jagen" wollen, Muslime, dies dürfte allerdings eher daran liegen, daß dies die in der Region vorherrschende Religion ist. Der Verdacht, daß Beckstein dieser "Irrtum" keineswegs versehentlich unterlief, sondern gezielt eingesetzt wurde, um Kritik an seinen Forderungen mit dem Vorwurf des "Antisemitismus" begegnen zu können, ist sicherlich naheliegend. Es ist zweifellos bemerkenswert, daß trotz der jahrzehntelangen Bombenangriffe der irischen IRA und der spanischen ETA weder Katholiken noch Iren oder Spanier solchen Maßnahmen unterzogen werden sollten. Sollte Beckstein tatsächlich daran gelegen sein, die "Radikalisierung" von Muslimen zu verhindern, so sollte er die von ihm geforderte weitere Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe nochmals überdenken. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: EMail |