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Wie erwartet

Köhler löst Bundestag auf

21.07.2005  






Wie nicht anders zu erwarten war, hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler - immerhin ein langjähriges Mitglied der CDU - dem "Wunsch" des Bundeskanzlers entsprochen und den Bundestag aufgelöst, was Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen erfordert.

Die Tatsache selbst, daß Köhler "wunschgemäß" den Bundestag auflöste, kann kaum verwundern, auch wenn er bei seinem Amtsantritt einen Eid auf das Grundgesetz geleistet hat und die Vorgehensweise Schröders bestenfalls als "zweifelhaft" zu bezeichnen ist.

Wesentlich bemerkenswerter ist die Art, mit der Köhler seine Entscheidung in der im Fernsehen übertragenen Rede begründete. Darin ging er praktisch nicht auf die fragwürdigen Umstände einer "erfolgreich gescheiterten" Vertrauensfrage ein, sondern wiederholte vielmehr vorsichtig die Behauptungen solwohl von CDU/CSU als auch SPD, Deutschland befinde sich aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag in einer "schwierigen Lage"". Tatsächlich konnte Schröder sich offenbar derart auf eine Mehrheit im Bundestag stützen, daß die Parlamentarier sogar bereit waren, seiner Forderung zum "politischen Selbstmord" Folge zu leisten.

Der von Schröder letztlich angeführte "Grund" der überdeutlichen Mehrheit der CDU/CSU im Bundesrat kann entgegen Köhlers Aussage kaum dem Gedanken des Grundgesetzes folgen. Wäre es demnach wünschenswert, daß die Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat gleich wären, so wäre dieses Zwei-Kammer-System kaum sinnvoll. Vielmehr hielten es die Autoren des Grundgesetzes offenbar für wichtig, daß es zu einer Situation kommen kann, in der der Bundestag sich mit einem deutlich anders zusammengesetzten Bundesrat auseinandersetzen muß.

Daß bereits vor Köhlers Rede mehrere Bundestagsabgeordnete angekündigt hatten, im Falle der nun erfolgten Entscheidung eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anzustrengen, belegt deutlich, wie sehr das Vertrauen in das Amt des Bundespräsidenten bereits gelitten hat.

Letztlich sind Überlegungen, was geschehen sollte, sollte das BVerfG für eine Entscheidung länger als den Zeitraum der 60 Tage benötigen, zweitrangig. Da Schröder in krassem Gegensatz zu Artikel 68 des Grundgesetzes in Wahrheit dazu aufgefordert hat, ihm das Vertrauen nicht auszusprechen, kann eine solche zeitliche Frist nur noch als nebensächlich bezeichnet werden.

Die Schizophrenie des ganzen Verfahrens geht aber noch wesentlich weiter. Während Schröder nach Köhlers Ansicht vom Bundestag mehrheitlich das Vertrauen entzogen worden ist, wird Schröder wiederum für das Amt des Bundeskanzlers antreten, was bei einem Wahlsieg der SPD bedeuten würde, daß er vom Bundestag gewählt werden müßte. Noch absurder ist sicherlich die Tatsache, daß sich an eben jenem vorgeblichen "Problem" der unterschiedlichen Mehrheitsverhältnisse von Bundestag und Bundesrat bei einem Wahlsieg der SPD nichts ändern würde.

Hier stellt sich also letztlich die Frage, was Schröder mit dieser vorgezogenen Neuwahl in Wahrheit bezwecken will. Da kaum anzunehmen ist, daß er bewußt die Regierungsgewalt an die bisherige Opposition abtreten will, ist die Vermutung sicherlich naheliegend, daß er noch ein wie auch immer geartetes "As im Ärmel" hat. Schon im vergangenen Wahlkampf errang er den Sieg nur, weil er den Standpunkt vertrat, daß Deutschland sich keinesfalls an einem Angriffskrieg gegen den Irak beteiligen würde. Daß dies dann unterschwellig, beispielsweise durch die großzügige Gewährung von Überflugrechten letzten Endes doch geschah steht auf einem anderen Blatt.





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