Wie die "Electronic Frontier Foundation" berichtet, bringen zahlreiche Farblaserdrucker versteckte Identifikationsmerkmale auf Ausdrucken an, so daß diese dem Gerät eindeutig zugeordnet werden können. Demnach drucken zahlreiche "hochwertige" Farblaserdrucker einen kaum sichtbaren Code auf das Papier, mit dem sich offenbar die Ausdrucke präzise einem einzelnen Gerät zuordnen lassen, da hier die Seriennummer oder andere eindeutige Informationen eingeschlüsselt werden. Da derartige Geräte üblicherweise direkt über den Hersteller bezogen oder zumindest dort registriert werden, ist so eine Zuordnung zum Verfasser (oder zumindest Besitzer des ausdruckenden Geräts) des Dokuments möglich. Aufgrund anschließender Recherchen stellte sich heraus, daß die weitaus überwiegende Zahl von Farblaserdruckern einen solchen kaum sichtbaren Code in den Ausdrucken unterbrachte. Die eindeutig solche Codes integrierenden Geräte waren: Canon CLC 1000 CLC 2400 with Fiery RIP Color imageRUNNER C3200 Toshiba eStudio3100c eStudio2100c eStudio311c eStudio211c eStudio310c eStudio210c FC70 FC15 FC22 FC25P FC22i FC25Pi FC15i Xerox DocuColor 12 DocuColor 40 DocuColor 2045 DocuColor 2000 DocuColor 6060 WorkCentre Pro series Das einzige Gerät, daß auf diese Funktion hin überprüft wurde und keinen Hinweis hierauf enthielt, war ein TekTronix Phaser 7700. Hierbei ist zu beachten, daß nur Geräte genannt wurden, die auf entsprechende Merkmale in den Ausdrucken untersucht wurden. Tatsächlich dürfte die Zahl entsprechender Geräte also noch weitaus größer sein. Bei Xerox-Geräten befinden sich die Informationen demnach in einer 15 mal 8 Punkte umfassenden Matrix auf einer Fläche von 2,5 mal 1 Zentimeter, die innerhalb des Ausdrucks mehrfach wiederholt wird. Offiziell sind diese Maßnahmen ergriffen worden, um gefälschte Dokumente und andere papierbasierte Gegenstände wie Banknoten, Fahrscheine, Aktien und Ausweise ihren Urhebern zuordnen zu können. Ebenso ist es aber auch möglich, beispielsweise die Urheber politischer Flugblätter zu identifizieren. Angesichts der Tatsache, daß offenbar herstellerübergreifend derartige Funktionen in den Druckern eingebaut wurden, scheint die Behauptung des Unternehmens Xerox, daß entsprechende Anfragen von Behörden nach den Eigentümern eines Gerätes nur beantwortet würden, wenn es sich um Fälle der Fälschung von Zahlungsmitteln handele, mehr als fragwürdig. Selbst wenn diese Politik offiziell seitens Xerox verfolgt würde, so wäre es doch für anfragende Behörden ein leichtes, die entsprechenden Identifikationsmuster auf die Kopie eines Geldscheins zu kopieren - so denn das "Original" überhaupt Teil der Anfrage sein muß. Letztlich wirft dies aber auch die Frage auf, in welchen Bereichen die Industrie noch mit den Behörden "zusammengearbeitet" hat und dies weiterhin tut, um die Benutzer bestimmter Technologien identifizieren zu können. Die Vermutung, daß hiervon nicht nur Farblaserdrucker und mit größter Wahrscheinlichkeit auch andere hochwertige Farbdrucker und Laserdrucker, sondern auch eine Vielzahl anderer Geräte - von Mobiltelephonen über Scanner und Modems bis hin zu CD- und DVD-Brennern - betroffen sind, ist sicherlich ebenso naheliegend wie beunruhigend. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: EMail |