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Britische Menschenrechtsverletzungen

UN kritisiert neues Deportationsrecht

25.08.2005  






Einem Bericht des britischen Guardian vom Donnerstag zufolge sind die neuen britischen Regeln zur Deportation von ausländischen Staatsbürgern von hochrangigen Beamten der Vereinten Nationen scharf kritisiert worden.

Unter Hinweis auf die Anschläge vom 7. September in London hatte der britische Premierminister Tony Blair sich für eine deutliche Verschärfung der Deportationsbestimmungen ausgesprochen. Seinem Entwurf vom 5. August zufolge hätte Großbritannien ausländische Staatsbürger "die nach Ansicht der Regierung extreme Ansichten zum Ausdruck bringen, die im Konflikt mit der britischen Kultur der Toleranz stehen." Wegen dieser Formulierung war Blair stark kritisiert worden.

Gestern nun hatte der britische Innenminister Charles Clarke eine "Gesetzespräzisierung", die damit nicht durch das Parlament verabschiedet werden muß, in Form einer Liste von "inakzeptablem Verhalten", das zum Verbot der Einreise beziehungsweise zur Deportation führt, erlassen. Die ersten hierauf basierenden Deportationen sollen bereits in den "nächsten paar Tagen" erfolgen.

Demnach werden nun Menschen deportiert, die Material verfassen, herstellen, veröffentlichen oder verbreiten, öffentlich sprechen - einschließlich predigen, eine Website betreiben oder eine Stellung beispielsweise als Lehrer nutzen, um Ansichten zum Ausdruck zu bringen, die "terroristische Gewalt zur Förderung einzelner Überzeugungen schüren, rechtfertigen oder glorifizieren; versuchen, andere zu terroristischen Taten zu bringen ... oder Haß fördern, der zu Gewalt in der Gesellschaft in Großbritannien führt." Tatsächlich ist auch diese Regelung und die durch sie veranlaßten Deportationen sicherlich geeignet, Haß innerhalb der britischen Gesellschaft zu schüren, da ihre Urheber - die britische Regierung - aber Staatsbürger des Landes sind, haben sie keine Deportation zu fürchten.

In einer Erklärung schrieb der UN-Sonderberichterstatter gegen Folter, Manfred Novak, nun, daß die Deportation von Menschen in Länder, die wegen ihrer Menschenrechtsverletzungen bekannt sind, "eine Tendenz in Europa widerspiegelt, die internationale Verpflichtung, niemanden zu deportieren, wenn es eine ernste Gefahr gibt, daß er oder sie Opfer von Folter werden könnte, zu umgehen." Novak hat beim Außenministerium um Erlaubnis ersucht, Großbritannien zu besuchen, um die Angelegenheit mit Clarke zu besprechen.

Clarke seinerseits wies die Kritik mit dem Hinweis auf "die Menschenrechte der Leute, die in der U-Bahn in die Luft gesprengt wurden" ab, da diese wichtiger seien als "die Menschenrechte der Leute, die diese Taten begangen haben". Nicht nur, daß eine solche Aussage zweifellos in krassem Widerspruch zu dem Grundsatz, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, steht, er bezichtigte hier auch - offenbar wider besseres Wissen, da sie eben gerade nicht angeklagt werden - Menschen der Terroranschläge, obwohl sie unschuldig sind. Clarke fügte noch hinzu, er wünschte, "die UN würden die Menschenrechte allgemein begutachten, statt sich einfach die ganze Zeit auf die Terroristen zu konzentrieren."

Dies wurde von Novak wiederum zurückgewiesen. "Die UN sind intensiv mit Terrorismus und Terrorismusbekämpfung befaßt. Aber es gibt bestimmte Standards, die im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung beachtet werden müssen", sagte er. "Wir in den westlichen demokratischen Ländern sollten im Kampf gegen den Terrorismus nicht diese Grenzen übertreten indem wir internationales Recht verletzen."

Novak, der sich insbesondere über die Politik besorgt zeigte, mit Ländern, in die Menschen deportiert werden sollen, gemeinsame Absichtserklärungen zu verfassen, daß die Menschen dort nicht gefoltert würden. Diese stellen seiner Ansicht nach keine taugliches Mittel dar, um Folter zu verhindern. Er sagte, er könnte Großbritannien vorladen, wenn er im Oktober vor der UN-Generalversammlung seinen Bericht abgibt.

Noch deutlicher wurde das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) in einer in der vergangenen Nacht veröffentlichten Erklärung.

Sollten die Regelungen angewendet werden, so würde Großbritannien damit demnach die Genfer Konvention für Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 verletzen.

"Eine Anwendung dieser Vorschläge, ohne Zugang zu rechtlichem Gehör, könnte Menschen in Länder zurückschicken, in denen sie verfolgt werden könnten. Dies wäre im Widerspruch zu den Verpflichtungen Großbritanniens im Rahmen der Konvention von 1951", so Peter Kessler, Sprecher des UNHCR.





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