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Versuchsballon freiwillige Zensur

Level3 sperrt Zugang zu Website

25.08.2005  






Am Donnerstag berichtete Heise Online, daß das US-Unternehmen Level3 den Zugang zu einer US-Website für deutsche - aber offenbar nicht ausschließlich - Internetnutzer gesperrt hat.

Level3, der sich selbst als "internationaler Anbieter von Kommunikations- und Informationsdienstleistungen" und Betreiber eines "der weltgrößten Internet-Backbones" beschreibt - ein großer Teil des deutschen Internetverkehrs wird also zumindest teilweise über Infrastrukturen des Unternehmens geleitet und unterliegt dementsprechend auch derlei Sperrmaßnahmen - hat seine Router, wenn auch bisher nicht alle, so konfiguriert, daß sie Anfragen an den betroffenen Server nicht mehr weiterleiten. Dieser ist daher nicht mehr erreichbar.

Heise nennt die Website in der Meldung "eine kommerzielle 'Snuff-Site', die ohne wirksame Altersbeschränkung beispielsweise Videos von echten Hinrichtungen und getöteten Menschen (etwa Opfer der Tsunami-Katastrophe) gegen Bezahlung anbietet." Tatsächlich enthält dieser Satz mehrere Fehler. Die Website mit dem Untertitel "can you handle life?" (etwa: "Wirst Du mit dem (wahren) Leben fertig?") zeigt eine Vielzahl äußerst grausamer Photos von auf alle erdenklichen Arten getöteten Menschen und im Verhältnis dazu einige wenige solche Videos, in keinem Fall aber kostenpflichtig. Zwar wurde bis vor wenigen Stunden - ein Zusammenhang mit der Sperre durch Level3 ist sicherlich naheliegend - auf der Website auch eine andere Website beworben, die einen kostenpflichtigen Zugang zu einer weitaus größeren Zahl von Videos verspricht und die Vermutung, daß es sich hier um die gleichen Betreiber handelt mag naheliegend sein, trotzdem betrifft dies nicht die gesperrte Website.

Auch die Bezeichnung "Snuff-Site" ist hier zumindest fragwürdig. Auch wenn die Veröffentlichung der Bilder in der überwiegenden Zahl der Fälle die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde der Gezeigten verletzen dürfte, so ist doch nicht der Informationsgehalt zu unterschätzen. So war diese eine der wenigen Websites, die öffentlich Zugang zum Video von der Enthauptung des Amerikaners Nick Berg boten und auch Bilder vom Fundort seiner Leiche zeigt.

Der "Jugendschutz" der Website beschränkt sich tatsächlich auf ein zu bestätigendes Kästchen, mittels man "versichert", 18 Jahre alt zu sein, dies ist allerdings auf unzähligen pornographischen Websites in den USA ebenfalls gängige Praxis.

Auf Anfrage teilte Level3 Heise zufolge mit, daß die Sperrung aufgrund eines "Hinweises" der Organisation "jugendschutz.net" vorgenommen worden sei. Diese habe darum "gebeten", die Website aus dem Internet zu entfernen. Level3 ist auch Betreiber des Rechenzentrums, in dem der Server, auf dem sich die Website befindet, steht, allerdings verstößt die Website auch nach Ansicht von Level3 nicht gegen US-Recht. Der Kunde sei allerdings darauf hingewiesen worden, daß die Website gegen die Geschäftsbedingungen des Unternehmens verstoße. Nachdem hierauf nicht reagiert worden sei, habe man zu der Sperrung für deutsche Internetnutzer, beispielsweise Kunden von Arcor und Hansenet, gegriffen. Außerdem handele es sich bei der Website um "eindeutig strafbare Inhalte", so Level3. Dies erscheint allerdings zumindest zweifelhaft, dürfte es doch schwer fallen, eine Gewaltverherrlichung nachzuweisen.

Die Website selbst erklärt hingegen, die Besucher nur "ungeschönt" informieren zu wollen.

"Wir sind normale, gebildete Leute. Wir geniessen es nicht, diese Art von Material zu betrachten. Wir glauben, daß wir der Welt einen Service bieten, indem wir etwas zeigen, das die üblichen Nachrichten nicht zeigen", so die Erklärung. Die Website "bietet keine geschönte Version der Welt. Wir glauben, daß den Menschen häufig nicht klar ist, was um uns herum passiert."

Friedemann Schindler von "jugendschutz.net" sagte gegenüber Heise, man habe Level3 gegenüber keine rechtlichen Schritte angedroht und sei über die "schnelle Reaktion" überrascht und erfreut. Zuvor seien bereits Zahlungs-Anbieter wie Visa und PayPal dazu "gebracht" worden, die Zusammenarbeit mit der Website zu beenden. Nach Darstellung der Betreiber der Website wurde auch entsprechender Druck auf Werbekunden ausgeübt.

Die Level3-Geschäftsbedingungen sind in Wahrheit so weit gefaßt, daß nach dem hier gezeigten Muster ein Großteil des Internets gesperrt werden könnte. Unter die demnach verbotenen "illegalen Aktivitäten" fallen "nicht ausschließlich die Benutzung oder Übertragung jeglicher Daten oder Materialien, die durch Urheberrecht, Markenrecht, Geschäftsgeheimnis, Patent oder andere geistige Eigentumsrechte geschützt sind, ohne entsprechende Genehmigung und die Übertragung jeglichen Materials, das eine illegale Drohung darstellt, Exportgesetze verletzt oder obszön, beleidigend oder anderweitig ungesetzlich ist."

Und trotz dieser fast unbegrenzten Möglichkeiten trifft diese Maßnahme hier eine Website, die den wenigsten Internetbenutzern bekannt ist, keine Werbung auf anderen Websites schaltet und kaum "zufällig gefunden" werden kann, andererseits aber immer wieder auch Bilder über die Brutalität des Krieges im Irak zeigt.

Es fällt schwer, hier von einem Zufall auszugehen. Viel wahrscheinlicher scheint es, daß ganz bewußt eine derart kontroverse Website gewählt wurde, um die technischen, aber insbesondere auch die gesellschaftlichen Probleme und Risiken einer solchen freiwilligen Zensur durch ein Unternehmen auszuloten. Insbesondere die Tatsache, daß diese Sperrung ohne eine richterliche Verfügung oder auch nur eine andere Anordnung seitens des Staates erfolgt öffnet zukünftigen Sperrungen Tür und Tor.

Wenn ein Kommunikationsunternehmen mit einem derart großen Marktanteil nach eigenem Gutdünken die Kommunikation von Menschen unterbindet, so ist dies weitaus mehr als nur ein Schritt in die falsche Richtung. Mit der gleichen Argumentation könnte Level3 so beispielsweise die Berichterstattung über Wahlkampfauftritte von Angela Merkel sperren, da bei diesen ohne Genehmigung der Rolling Stones deren Song "Angie" gespielt wurde - also eine klare Urheberrechtsverletzung.

Gleichgültig, ob man die gesperrte Website für geschmacklos, ekelerregend, menschenfeindlich oder informativ hält. Sollte diese Sperrung Bestand haben und auch bei einer richterlichen Überprüfung - die sicherlich zu erwarten ist - nicht als rechtswidrig erkannt werden, so würde dies letztlich bedeuten, daß jedes Unternehmen seinen Kunden unerwünschte Informationen nach Belieben vorenthalten könnte.

Dies allein mit der Sorge um Kinder zu begründen ist kaum zu akzeptieren, da hierbei die Verantwortung der Eltern beziehungsweise sonstiger Aufsichtspersonen vollständig außer Acht gelassen wird. Mit der gleichen Logik, mit der solche Websites für alle Nutzer - eben auch die Erwachsenen - gesperrt werden, müßten sämtliche "Erwachsenen-Satellitenkanäle" abgeschaltet werden, kann doch nicht ausgeschlossen werden, daß Eltern die zugehörige PayTV-Karte unbeaufsichtigt lassen.





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