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Vorbeugende Zwangsbehandlung

Britische Gesetzespläne gegen "geistige Erkrankungen"

22.09.2005  






Britische Pläne für eine Gesetzesänderung, die eine "vorbeugende" Zwangsbehandlung und sogar Inhaftierung vorsehen, würden einer neuen Studie zufolge noch weitaus mehr Menschen treffen, als dies von der Regierung Großbritanniens bisher zugegeben wird.

Der erste Entwurf für eine Änderung des "Gesetzes für geistige Gesundheit" stammt bereits aus dem Jahr 2002, einer zweiter Entwurf wurde in diesem Jahr vorgelegt. Den Planungen der Regierung zufolge könnten in Zukunft Menschen, die als an einer "gefährlichen und schweren Persönlichkeitsstörung" erkrankt eingestuft werden, gezwungen werden, sich behandeln zu lassen und auch inhaftiert werden, wie dies auch in Deutschland im Rahmen der "Sicherungsverwahrung" möglich ist. Anders als in Deutschland wäre aber hierfür keine richterliche Anordnung, sondern nur ein Beschluß eines noch einzurichtenden "Tribunals für geistige Gesundheit" notwendig und es wäre auch kein bereits aufgrund der Erkrankung begangenes Verbrechen Voraussetzung. Der Gesetzesänderungsentwurf sieht auch eine starke Ausweitung des Begriffs der "mentalen Störung" vor. In Zukunft soll diese als "eine Störung in der Funktion des Bewußtseins oder des Gehirns, resultierend aus jeglicher Behinderung oder Störung des Bewußtseins oder des Gehirns. Beispiele einer mentalen Störung beinhalten Schizophrenie, Depressionen oder eine Lernstörung" definiert werden.

Seit Vorstellung des ersten Entwurfs ist dieser von zahlreichen Organisationen und Ärzten scharf kritisiert worden. Über 60 Organisationen haben sich zu der "Mental Health Alliance" (MHA, "Allianz für Geistige Gesundheit") zusammengeschlossen, die den Entwurf wegen seiner "drakonischen neuen Zwangsbefugnisse" kritisiert.

Am Dienstag nun berichtete der Scotsman, daß einer neuen Studie zufolge innerhalb von 15 Jahren bis zu 13.000 Menschen von Zwangsmaßnahmen aufgrund der Gesetzesänderungen betroffen sein könnten. Zwar bezeichnet die britische Regierung als "fehlerhaft" und besteht auf der Richtigkeit der von ihr genannten Zahl von 1.450 Betroffenen, andererseits scheint auch diese Zahl von gegen ihren Willen einer psychiatrischen Behandlung - überwiegend zweifellos mit Psychopharmaka - oder sogar eingesperrten Unschuldigen kaum allein mit einer möglichen "Gefährdung der Öffentlichkeit" begründbar zu sein.

Die ebenso umfassenden wie undeutlichen Formulierungen des Gesetzes würden nicht nur dazu führen, daß jede Abweichung von dem als "normal" definierten Geisteszustand von der Mehrheit der Bevölkerung als unmittelbare Gefahr betrachtet würde, sondern auch, daß noch weitaus mehr Menschen aufgrund des Gesetzes inhaftiert und zwangsbehandelt würden. Außerdem würden zweifellos zahlreiche Menschen, die einer Behandlung bedürften, auf diese aufgrund der möglichen Zwangsmaßnahmen verzichten.





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