www.freace.de
Impressum und Datenschutz

Nachrichten, die man nicht überall findet.





Täuscher oder Terrorist?

Verteidiger fordern in Düsseldorfer Terrorprozeß Freispruch

29.09.2005  






Wie die Rheinische Post am Donnerstag berichtete, haben die Verteidiger des ersten der vier derzeit wegen Terrorismus in Düsseldorf vor Gericht stehenden Männer in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Entsprechende Forderungen werden in den Plädoyers der Verteidiger der anderen Angeklagten erwartet.

Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor in dem im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts durchgeführten Verfahren Haftstrafen zwischen sieben und acht Jahren für die Angeklagten gefordert. Ihnen wird vorgeworfen, der "deutschen Zelle der Terrorgruppe Al-Tawhid", die wiederum zu der "Terrororganisation Al-Qaida" gehören soll, angehört zu haben. Sie sollen demnach Sprengstoffanschläge auf ein jüdische Einrichtung in Berlin und Gaststätten in Düsseldorf, deren Besitzer oder Besucher jüdischen Glaubens sind, geplant haben.

Tatsächlich können die Forderungen der Verteidiger allerdings kaum überraschen, stützt sich die Anklage doch größtenteils auf die Aussagen von Shadi Moh'd Mustafa Abd Allah (Abdallah), der in einem getrennten Verfahren bereits im November 2003 zu vier Jahren Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Paßfälschung und der Planung von Anschlägen in Deutschland verurteilt worden war. Das auffallend milde Urteil ruhte daher, daß er im Rahmen einer Kronzeugenregelung gegen die nun angeklagten ausgesagt hatte. Bereits im vergangenen November wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.

Abd Allah bezeichnete sich zwar selbst als extremistischen Islamisten, hier scheinen aber derart große Zweifel angebracht, daß es schon kaum erklärbar scheint, daß Anklage und Gericht auch nur ansatzweise als glaubwürdig erachtet, geschweige denn, daß allein 54 Prozeßtage mit seiner Vernehmung verbracht wurden. So gibt er einerseits an, enge Beziehungen zu "Abu Musab al-Zarqawi" gehabt und in kurzer Zeit ein so enges Vertrauensverhältnis mit "Osama bin Laden" aufgebaut zu haben, daß er eine Zeitlang als dessen Leibwächter gearbeitet habe, andererseits wurde er bei seiner Festnahme auf einer Bierkiste sitzend vorgefunden. In seinen Verhören gab er zu, Alkohol und Drogen konsumiert und auch ansonsten einen sehr "westlichen" Lebenswandel geführt zu haben - weder das Bild eines "extremistischen Islamisten" noch ein Empfehlungsschreiben, um für einen solchen zu arbeiten.

Einer der Verteidiger beschrieb Abd Allah als einen Mann, der "sogar seine Mutter verkaufen würde, wenn es ihm einen Vorteil brächte". Die Vorteile für ihn sind hier sicherlich unübersehbar. Nicht nur, daß er zu einer niedrigen Haftstrafe verurteilt wurde und noch dazu frühzeitig entlassen wurde, darüber hinaus wurde er auch nicht nach seiner Entlassung ausgewiesen, sondern genießt nun vielmehr die Vorzüge eines Zeugenschutzprogramms.





Zurück zur Startseite





Impressum und Datenschutz

contact: EMail