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Dänen verklagen Premierminister

Beteiligung Dänemarks an Irakkrieg sei Verfassungsbruch

12.10.2005  






Am gestrigen Dienstag hat eine Gruppe dänischer Bürger bei einem dänischen Gericht eine Klage gegen Anders Fogh Rasmussen, den Premierminister des Landes, eingereicht, in der sie ihm im Zusammenhang mit der Beteiligung Dänemarks am US-geführten Angriffskrieg gegen den Irak Verfassungsbruch vorwerfen.

Die 24 gemeinsam auftretenden Kläger, Mitglieder des "Grundlovskomiteen af 2003" ("Verfassungskomitee von 2003") werfen der dänischen Regierung vor, im Zuge des Beschlusses der Beteiligung am Irakkrieg zwei Paragraphen der dänischen Verfassung verletzt zu haben. Zum einen erlaubt Paragraph 19 der dänischen Verfassung den Einsatz des dänischen Militärs nur, wenn Dänemark angegriffen wird oder ein entsprechendes Mandat der Vereinten Nationen vorhanden ist. Beides traf offensichtlich nicht zu. Der andere Vorwurf bezieht sich auf Paragraph 20, demzufolge eine Fünfsechstelmehrheit des dänischen Parlaments die Aufgabe der Souveränität beschließen muß. Von den insgesamt 179 Mitgliedern des dänischen Parlaments hatten 61 für eine Kriegsbeteiligung und 50 dagegen gestimmt, so daß die geforderte Mehrheit bei weitem nicht erreicht wäre. Der Klage zufolge ist dieser Paragraph anzuwenden, da die 540 im Irak eingesetzten dänischen Soldaten unter den Oberbefehl der US-Streitkräfte gestellt wurden und so die Souveränität aufgegeben worden sei.

In einer Erklärung zeigte sich die dänische Regierung überzeugt, daß die Klage abgewiesen werde, da es den Klägern nicht gelingen werde nachzuweisen, daß sie selbst durch die dänische Kriegsbeteiligung geschädigt würden. Nicht nur, daß in der Erklärung mit keiner Silbe bestritten wird, daß die Verfassung Dänemarks gebrochen wurde, angesichts der eingesetzten Steuergelder und des durch die Kriegsbeteiligung verursachten "Imageschadens" Dänemarks dürfte es kaum schwerfallen, eine persönliche Beeinträchtigung zu belegen.

Auch wenn das Gericht die Klage nicht abweisen sollte, wird Rasmussen, der noch im Juni 2003 in einem Interview gegenüber der Zeitung Ekstra Bladet auf der Behauptung beharrte, der Irak besäße ein Atomwaffenprogramm und unterstütze Terroristen, kaum befürchten müssen, schon seinen nächsten Urlaub im Gefängnis zu verbringen oder auch nur sein Amt vorzeitig aufgeben zu müssen. Rechtsexperten nehmen an, daß schon das Verfahren um die Zulässigkeit der Klage zwei Jahre in Anspruch nehmen wird, während für das Hauptverfahren fünf Jahre veranschlagt werden, um durch die verschiedenen Instanzen zu gehen.





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