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Was nicht paßt, wird passend gemacht

Koalition will Verfassung ändern

03.11.2005  






Wie die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch berichtete, plant die möglicherweise zukünftige deutsche Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zahlreiche weitere Gesetzesverschärfungen zur "Bekämpfung des Terrorismus".

Hierzu zählen die Schaffung einer "Anti-Terror-Datei" unbekannten, aber zweifellos reichhaltigen Inhalts, und die Erteilung von "Präventivbefugnissen" an das Bundeskriminalamt. Zur "Bekämpfung von islamistischen Terroristen" - was beide Verhandlungspartner als "wesentliche Aufgabe" werteten - solle die bisherige "Sicherheitsstruktur wo nötig erweitert werden".

Beispielsweise soll überprüft werden, ob Regelungen des Datenschutzes einer "effizienten Terror-Bekämpfung" im Wege stehen. Auch werde darüber nachgedacht, das Strafrecht dahingehend zu ändern, daß bereits "Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen oder Aktivitäten" unter Strafe gestellt würde. Da schon hinsichtlich des Begriffs "Terrorismus" keineswegs Einigkeit über die Bedeutung besteht - so bezeichnet das US-Militär den Widerstand im besetzten Irak häufig als "Terrorismus" - ist absehbar, daß ein solches Gesetz der Willkür Tür und Tor öffnen würde, um mißliebige Meinungen zu verbieten und zu ahnden.

Besonders bemerkenswert ist allerdings eine weitere Aussage des Artikels. Dort heißt es, daß nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich des Luftsicherheitsgesetzes "geprüft werden soll, ob eine Änderung der Verfassung notwendig ist".

Sollte Karlsruhe sich in seinem Urteil auf den Standpunkt stellen, daß Artikel 87a des Grundgesetzes - "Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt." - weiterhin Gültigkeit besitzt, so planen die Parteien also bereits, selbiges Grundgesetz entsprechend zu ändern.

Rein technisch würde dies sicherlich kein großes Problem darstellen, besäßen CDU/CSU und SPD im Falle einer "großen Koalition" doch die entsprechende Mehrheit im Bundestag, offenbart allerdings ein äußerst merkwürdiges Verständnis von einem Rechtsstaat. Das Grundgesetz zu ändern, um ein Gesetz einführen zu können, das andernfalls verfassungswidrig wäre und zudem noch derart massiv dem Geist des Grundgesetzes zuwiderläuft, ist sicherlich nicht dazu geeignet, das Vertrauen in die Verfassungstreue der verantwortlichen Politiker zu stärken.





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