Nur wenige Wochen, nachdem die neue, nur durch einen verfassungsrechtlich zumindest fragwürdigen "Kniff" des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder an die Macht gekommenen Bundesregierung unter Angela Merkel ihr Amt angetreten hat, scheinen sich bereits die schlimmsten Befürchtungen von Bürger- und Menschenrechtlern hinsichtlich dieser Regierung zu bewahrheiten. Nachdem der neue Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bereits am Mittwoch im deutschen Bundestag kein Problem damit hatte zuzugeben, daß deutsche Ermittler deutsche Gefangene in ausländischen Foltergefängnissen in Syrien und Guantánamo Bay verhört haben, legte er nun in Interviews gegenüber der Süddeutschen Zeitung und der Stuttgarter Zeitung noch einmal nach, womit es ihm bereits problemlos gelungen ist, seinen Vorgänger Otto Schily hinsichtlich dessen laxem Umgang mit dem Grundgesetz zu überholen. Legte er am Mittwoch noch Wert auf die Feststellung, daß die Gefangenen "nach Aktenlage" nicht gefoltert worden seien – der Gedanke, daß, ginge es nach Schäuble, nach einer offiziellen Wiedereinführung der Folter in Deutschland die Folterung von Gefangenen zwecks Beweissicherung in Akten festgehalten würde, mag hier kaum beruhigen – so hielt er nun die Nichtnutzung von vermeintlichen "Informationen", nur weil diese möglicherweise durch Folter erlangt wurden, als "unverantwortlich". "Wenn wir sagen würden, Informationen, bei denen wir nicht sicher sein können, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen zu erlangen waren, nutzen wir unter keinen Umständen - das wäre völlig unverantwortlich. Wir müssen solche Informationen nutzen", so Schäuble gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Zwar dürften deutsche Behörden sich nicht selbst an der Folter beteiligen und diese "auch nicht sozusagen augenzwinkernd erwarten", diese Strategie des "Was ich nicht weiß, mach mich nicht heiß" ist allerdings auch genau die Grundlage für die "Überstellungen" von Gefangenen durch die CIA an Länder, in denen regelmäßig gefoltert wird. Auch die USA behaupten nach wie vor – entgegen zahllosen entsprechenden Berichten beispielsweise aus dem US-geführten Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba – sie würden keine Gefangenen foltern. In jedem Fall dienen die "Überstellungen" ganz offensichtlich nur dem einen Zweck, die Menschen in fremden Ländern "verschwinden" zu lassen und sie dort foltern zu lassen. Schäubles Aussage läßt nur den Schluß zu, daß er diese Vorgehensweise nicht nur für akzeptabel hält, sondern sie zukünftig auch von den deutschen Behörden angewandt sehen will. Hinsichtlich des Falls des deutschen Staatsbürgers Mohammed Haydar Zammar, der im syrischen Far-Filastin-Gefängnis festgehalten wird sagte Schäuble: "Ein paar Monate Haft haben schon manchen bewegt auszupacken, damit arbeitet die deutsche Strafverfolgung doch auch." Tatsächlich befindet sich Zammar bereits über 4 Jahre in der Hand der US-Behörden, ohne daß er angeklagt worden wäre oder ihm anderweitige grundlegende Rechtsmittel gewährt worden wären. Im Gegensatz zu den – angesichts Schäubles Aussagen scheint der Zusatz "bisherigen" hier angebracht – Verfahrensweisen der deutschen Justiz wurde gegen ihn auch von keinem Richter ein Haftbefehl ausgesprochen. Die CIA war der Ansicht, Zammar wäre ein "Terrorist" und entführte ihn daraufhin gemeinsam mit der marokkanischen Polizei im Oktober 2001 bei einem Besuch in Marokko. Schäuble ging aber noch weiter. Gegenüber der Süddeutschen kündigte er eine "Verschärfung" des Strafrechts an. Demnach sollen "gefährliche Personen", denen aber bisher keinerlei strafbare Handlung nachgewiesen werden konnte, zukünftig trotzdem vor Gericht angeklagt werden. Als Beispiele hierfür nannte Schäuble das "Absolvieren einer Ausbildung in einem Terroristenlager in Afghanistan oder sonstwo" - wobei sich auch hier wieder die Frage stellt, ob er glaubt, daß dort ein Abschlußdiplom verliehen wird oder ob er sich "im Zweifelsfall" auf "Informationen" der CIA oder durch zuvor - selbstverständlich ohne Wissen der deutschen Behörden - erfolterte "Erkenntnisse" verlassen will. Zu den bisher nicht unbegründet scheinenden Vorwürfen, eingebürgerte Deutsche würden von den deutschen Behörden als Deutsche zweiter Klasse behandelt, sagte er: "Da können Sie auch Maier, da müssen Sie nicht Zammar heißen. Dann werden Sie auch nicht im Hotelzimmer mit Whirlpool untergebracht." Nicht nur, daß er die Folterung und jahrelange Gefangenschaft Zammars hier ins Lächerliche zieht, es ist offensichtlich, daß er keinerlei Bedenken hat, derart gegen jeden Menschen vorzugehen. Noch vor der Fußball-Weltmeisterschaft im kommenden Jahr in Deutschland will Schäuble außerdem das Grundgesetz dahingehend ändern, daß ein Einsatz der Bundeswehr im Innern zulässig ist. Dann würden Soldaten den "Schutz" beispielsweise von Stadien, Flughäfen und Mannschaftsquartieren übernehmen. Gerade das Verbot des Einsatzes der Bundeswehr innerhalb des Staatsgebiets der Bundesrepublik für derartige Polizeiaufgaben stellt eine der grundlegenden Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland dar. "Die große Mehrheit der Bevölkerung will im Zweifel, daß wir unsere Verantwortung wahrnehmen und sie vor Anschlägen schützen", sagte Schäuble gegenüber der Stuttgarter Zeitung. Während auch Schäuble kaum in der Lage sein dürfte, diese Behauptung zu belegen, scheint er doch überzeugt, daß "die große Mehrheit der Bevölkerung" nichts gegen derartige Anschläge auf das deutsche Grundgesetz einzuwenden hat. Allerdings müssten die politisch Verantwortlichen, "darauf achten, da nicht hemmungslos zu werden". Spätestens diese Aussage, belegt nur zu offensichtlich, daß Schäuble der Ansicht ist, diese Grenze noch lange nicht erreicht zu haben. Dies wirft zweifellos die Frage auf, wie ein deutscher Innenminister, der schon kurz nach Amtsantritt – und seinem öffentlichen Eid auf das Grundgesetz – ankündigt, wesentliche Teile des Grundgesetzes "ändern" - "ins Gegenteil verkehren" scheint hier treffender - zu wollen, auch nur einen Tag länger sein Amt bekleiden kann. Rein rechtlich betrachtet ist die neue "große Koalition" zwar aufgrund ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament in der Lage, derartige Beschlüsse zur Änderung des Grundgesetzes zu beschließen – ebenso steht es ihr frei, beispielsweise Artikel 2 des Grundgesetzes dahingehend zu verändern, daß Frauen den Männern in Zukunft untertan sind oder alle Nicht-Christen sämtliche Grundrechte verlieren – hieraus sollte aber ein besonderes Verantwortungsgefühl und nicht ein sich hier bereits abzeichnender Machtrausch resultieren. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: EMail |