In einem am Mittwoch in der "Welt" erschienen Interview machte Uwe Schünemann, Innenminister des deutschen Bundeslandes Niedersachsen, deutlich, in welche Richtung sich Deutschland seiner Ansicht nach entwickeln sollte. Dabei zeigte er nicht nur eine bemerkenswerte Ignoranz gegenüber dem Grundgesetz und internationalen Verträgen, sondern stellte ein weiteres Mal die Bevölkerungsgruppe der Muslime faktisch unter Generalverdacht. Schon seine Antwort auf die Frage, ob er den Standpunkt des deutschen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble unterstütze, daß auch "möglicherweise" durch Folter erlangte "Informationen" von deutschen Behörden verwendet werden sollten, spricht hier Bände. "Wenn Informationen von Nachrichtendiensten vorliegen, muß man sie verwerten. Da hat der Bundesinnenminister völlig recht. Schließlich lassen sich dadurch womöglich Anschläge verhindern und Menschenleben retten. Problematisch wird es für mich, wenn deutsche Dienste im Ausland aktiv an Vernehmungen beteiligt sind, die im Zusammenhang mit Folter stehen", so Schünemann. Selbst eine Beteiligung deutscher Beamter an Folterverhören ist seiner Ansicht nach also nur "problematisch". Im Zweifelsfall würde er also vermutlich öffentlichkeitswirksames "Bauchgrimmen" bekunden, sich aber einer direkten deutschen Beteiligung kaum in den Weg stellen. Mindestens ebenso aufschlußreich ist auch sein Vorschlag, "radikale Islamisten" mit "elektronischen Fußfesseln" zu überwachen. "Damit lassen sich viele der etwa 3000 gewaltbereiten Islamisten in Deutschland, Haßprediger und in ausländischen Terrorcamps ausgebildete Kämpfer, überwachen. Die elektronische Fußfessel kann in das Ausländerrecht aufgenommen werden. Dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das ist bereits geprüft worden, als man den Haßprediger Metin Kaplan in Nordrhein-Westfalen suchte. Es war ein schwerer Fehler, daß der frühere Bundesinnenminister Otto Schily die Forderung nach der elektronischen Fußfessel damals nicht weiter verfolgte. Sie ist praktikabel auch für die gewaltbereiten Islamisten, die wir wegen drohender Folter nicht in ihre Heimatländer abschieben können. Ich glaube, daß die Fußfessel eher durchsetzbar ist als eine Sicherungshaft, die ja auch die SPD ablehnt", sagte er. Hierbei werde er auch durchaus von den Innenminister weiterer Bundesländer unterstützt, so der CDU-Politiker. "Innenministerkollegen signalisieren mir, daß ich da auf offene Ohren stoße. Im Strafvollzug haben wir bereits positive Erfahrungen mit der Fußfessel gemacht. Über das Aufenthaltsrecht kann man die Bewegungsfreiheit von Islamisten einschränken. Dann dürfen sie sich nur noch in bestimmten Gebieten aufhalten. Falls sie diese verlassen, ertönt sofort ein Warnsignal. Die Polizei weiß dann genau, wo sich diese Leute aufhalten. Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit. Die Innenministerkonferenz wird die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes im Frühjahr neu bewerten. In diesem Rahmen sollte man die Fußfessel beschließen." Schünemann will also auf Grundlage der Erkenntnisse einer "Gedankenpolizei" - "gewaltbereite Islamisten" und "Haßprediger" sind zweifellos Etiketten, die großteils nach Gutdünken vergeben werden können, wie dies die Vergangenheit ja auch schon gezeigt hat – die durch das Grundgesetz garantierte Bewegungsfreiheit von Menschen einschränken, weil von ihnen eine "Gefahr" ausgehen könnte. Diesen "offenen Strafvollzug" will er per Gesetz für alle Menschen, die willkürlich von Behörden in diese Gruppen eingeordnet werden, verhängen. Letztlich setzt dies den Grundsatz, daß eine Strafe nur aufgrund von Taten und insbesondere nur durch einen Richter verhängt werden kann, vollständig außer kraft. Wie ernstzunehmen seine Behauptung ist, es gäbe hierbei keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hat er zweifellos schon durch seine Anmerkungen zur Folter klargemacht. Damit nicht genug, fordert er außerdem die zwangsweise Ablegung eines Eides auf die deutsche Verfassung für Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen wollen. "Ich erkläre hiermit feierlich unter Eid, daß ich die Verfassung und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gegen alle äußeren und inneren Feinde unterstütze und ihnen die Treue halten werde", so die von ihm genannte Eidesformel, mit der er sich ganz bewußt an einem ähnlichen Eid in den USA anlehnt. Zuwanderer, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht annähmen, müßten Schünemanns Vorstellungen zufolge nach Absolvierung der ebenfalls zwangsweisen "Integrationskurse" eine Verpflichtung "zu den demokratischen Grundwerten, den Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie der Toleranz und Religionsfreiheit" unterzeichnen. Angesichts seiner Äußerungen dürfte es für ihn ein glücklicher Umstand sein, nicht zur Unterzeichnung einer solchen Verpflichtung gezwungen worden zu sein, auch wenn er selbst einen Eid auf das Grundgesetz ablegen mußte. Wie die Verbrechen zahlloser Politiker, die bei Amtsantritt ihrerseits einen Eid auf die Verfassung ablegen müssen, zeigen, ist ein derartig erzwungener Eid allerdings kaum geeignet, tatsächlich Verbrechen zu verhindern. Schünemann legt mit diesen Forderungen bereits eine so lange Strecke auf dem Weg aus den Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes und einer demokratischen Gesellschaft zurück, daß es nur noch eine Frage der Zeit scheint, bis "gewaltbereite Islamisten" auch "vorbeugend" gefoltert werden, um sie zum "Geständnis" von "geplanten" Straftaten zu bringen. Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz contact: EMail |