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Von Worten und Taten

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet

18.02.2006  






Von den Medien kaum beachtet hat der deutsche Bundestag am Donnerstag das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das eine vollständige Speicherung aller Kommunikationsdaten für sechs Monate fordert, verabschiedet.

Dem Gesetz zufolge müssen nun Daten wie Telephonverbindungen, aber auch beispielsweise "Verkehrsdaten" von E-Mails - also unter anderem Informationen über Sender, Empfänger und Datum - und auch Verbindungsdaten, die allein beim Surfen im Internet entstehen - es wird also nachvollziehbar sein, wann man welcher Website besucht hat - gespeichert werden. Läßt man hier die zweifellos derzeit noch vorhandenen Probleme bei der Auswertung dieser gigantischen Datenmengen außer acht, so ergeben sich hier Möglichkeiten der Überwachung, die den "großen Bruder" in George Orwells Roman "1984" geradezu in den Schatten stellen.

Innerhalb der "großen Koalition" von CDU/CSU und SPD fand sich mit dem CDU-Mitglied Siegfried Kauder nur ein einziger Abgeordneter, der gegen das Gesetz stimmte. Vor der Abstimmung hatte er allerdings keineswegs verfassungsrechtliche Bedenken oder gar Ängste vor der Schaffung eines Überwachungsstaates geäußert, sondern vielmehr Kritik an dem Machtverlust des Bundestages gegenüber der EU-Kommission angeführt. Dort war die in den Mitgliedsländern der Europäischen Union umzusetzende "Richtlinie" beschlossen worden, nachdem sich selbst im EU-Rat aufgrund von Bedenken keine Mehrheit für die geforderte Vorratsdatenspeicherung gefunden hatte.

Im englischsprachigen Raum ist der Ausspruch "Do as I say, not as I do" ("Handle nach meinen Worten, nicht nach meinen Taten") recht beliebt. Dies scheint auch der Wahlspruch des SPD-Politikers Jörg Tauss zu sein. So kritisierte er die Brüsseler Richtlinie als "inakzeptablen Anschlag auf die Bürgerrechte in Europa", stimmte aber gleichwohl für das Gesetz, da sie zumindest im Minimum umgesetzt werden müsse. Er sah sich also offenbar nicht einmal genötigt, eine angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der "Einigkeit" innerhalb der "großen Koalition" kaum mehr als symbolische Gegenstimme abzugeben. Dabei ließ er sich offensichtlich auch nicht von den durch mehrere Datenschutzbeauftragte geäußerten grundlegenden Bedenken an dem Gesetz irritieren.





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