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Unschuldige Mörder

Kaum Strafen für Foltertode

23.02.2006  






Am Dienstag veröffentlichte die US-Menschenrechtsorganisation Human Rights First einen Bericht, demzufolge Akten des US-Militärs zwar den Tod von 98 Gefangenen des US-Militärs im Irak und Afghanistan belegen, aber auch zeigen, daß dafür nur in den seltensten Fällen US-Bürger zur Verantwortung gezogen sind.

Nach Ansicht des US-Militärs handelte es sich bei 34 der 98 Todesfälle um "Tötungsdelikte". 48 weitere Todesfälle wurden als "unbekannte Ursache" eingestuft. Nur in 15 der 98 Fälle - gerade einmal 15 Prozent - geht des US-Militär von "natürlichen Todesursachen" aus. Die Begutachtung der Akten durch Human Rights First hat ergeben, daß mindestens 8, vermutlich aber bis zu 12 der Toten an den direkten Folgen von Folter gestorben sind.

In nur 12 der 98 Fälle führte der Tod von Gefangenen zu einer wie auch immer gearteten Bestrafung von US-Bürgern - neben US-Soldaten wurde auch ein "Auftragnehmer" der CIA angeklagt. Von den hierbei insgesamt 53 Angeklagten erhielten nur 10 eine Gefängnisstrafe. Die höchste verhängte Gefängnisstrafe in den 4 zur Anklage gebrachten Fällen von Tod durch Folter betrug fünf Monate.

Dabei ist mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß die genannten 98 Todesfälle nur die Spitze des Eisbergs darstellen. Es ist kaum anzunehmen, daß das US-Militär zwar einerseits - erwiesenermaßen - Gefangene vor Inspektionen durch das Internationale Rote Kreuz versteckt, andererseits aber deren Tod zugeben würde. Vielmehr ist die Vermutung, daß es insbesondere unter diesen "Geistergefangenen" zu einer besonders hohen Todesrate kommt. Darüberhinaus ist auch die Definition eines "natürlichen Todes" angesichts von Berichten über Obduktionsberichte von Foltertoten zumindest fragwürdig.

Bemerkenswert ist auch insbesondere, daß bei den US-Soldaten, die in den 8 vorgeblich nicht durch Folter verursachten Todesfällen angeklagt wurden, die Höchststrafe bei einer 25-jährigen Gefängnisstrafe lag. Dies läßt letztlich nur die Schlußfolgerung zu, daß der Tod durch Folter auch innerhalb der US-Militärgerichtsbarkeit als ein bloßer "Unfall" aufgefaßt wird, der dementsprechend weitaus weniger schwer zu ahnden ist, als eine "mutwillige Tötung". Dieser Eindruck wird sicherlich auch nicht durch die Tatsache gemildert, daß ein Drittel der - zugegebenen - Todesfälle durch Folter zu Anklage gebracht wurden, während es bei den Tötungsdelikten nicht einmal ein Viertel war.





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