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Zahlungsunwillig

Shell legt erneut Berufung ein

26.02.2006  






Wie AFP am Sonntag berichtete, hat der britisch-niederländische Ölkonzern Shell erneut Berufung gegen ein in Nigeria ergangenes Urteil eingelegt, das den Konzern zur Zahlung einer Geldstrafe von umgerechnet 1,2 Milliarden Euro wegen Umweltverschmutzung verpflichtet.

Am Freitag hatte das Oberste Bundesgericht Nigerias das Unternehmen infolge einer Klage der Ijaw, wie sich die Gemeinschaft der Bewohner des Niger-Deltas nennt, zu der Geldstrafe verurteilt. Die Organisation „Ijaw-Aborigines des Bundesstaates Bayelsa“ hatte die Klage eingereicht, nachdem Shell eine Anordnung des nigerianischen Senats aus dem Jahr 2004 ignoriert hat, das Geld an die Bewohner der Gegend zu zahlen. Unterstützt werden die Ijaw bei dieser und einer weiteren Klage von mehreren internationalen Organisation, unter anderem auch "Environmental Rights Action" (ERA) und "Friends of the Earth - Nigeria" (FoEN). Ein Sprecher des Unternehmens sagte nun, die Berufung sei "unter anderem aufgrund des ausdrücklichen Rats eines unabhängigen Experten, der belegt, daß es keine Beweise für die Behauptungen der Gruppe gibt", eingelegt worden. Nach Shells Darstellung wurden die Verschmutzungen von Wasser und Ackerböden durch Sabotageakte verursacht und seien daher nicht durch das Unternehmen zu verantworten.

Dem stehen allerdings der Beschluß des nigerianischen Parlaments, des Obersten Bundesgerichts als auch eines Bundesgerichts in Benin City am 14 November des vergangenen Jahres entgegen. Damals hatte das Gericht Shell aufgrund einer Klage der Ijaw dazu verurteilt, das Abfackeln von Gas unverzüglich einzustellen, da es "eine Verletzung von Grundrechten und Würde, die von der Verfassung garantiert werden", darstelle. Sieben Dörfer der Gegend hatten sich darüber beklagt, daß Bewohner durch das Abfackeln unter starken Atemwegsbeschwerden litten.

Auch gegen dieses Urteil hat Shell Berufung eingelegt.

"Was wir von Shell erwarten ist, damit aufzuhören das Gesetz und das Rechtssystem Nigerias zu ignorieren. Shell sollte zulassen, daß die Gerechtigkeit siegt statt Berufung auf Berufung einzulegen", sagte Akinbode Oluwafemi von den Organisationen ERA/FoEN gegenüber AFP.

Nicht zuletzt diese Verzögerungstaktik des Ölkonzerns hat sicherlich dazu geführt, daß dessen Einrichtungen zunehmend zum Ziel von Gewalttaten - einschließlich der Entführung von acht ausländischen Arbeitern am 8. Februar - einer immer größer werdenden Zahl militanter Gruppen werden. Zwar ist ein Urteil, gegen das Berufung eingelegt wird, nicht umzusetzen sondern vielmehr die Entscheidung der entsprechend angerufenen Instanz abzuwarten, gerade in diesem Fall zeigt sich aber, welche Folgen dieser Grundsatz hat, wenn eine der Prozeßparteien über praktisch unbegrenzte finanzielle Mittel verfügt. Während Shell durch seine Berufungen ein endgültiges Urteil immer wieder verzögert, setzt es die von den Ijaw beklagten Techniken weiterhin ein.

Insbesondere angesichts der Tatsache, daß Shell im vergangenen Jahr einen Rekordgewinn von 19,03 Milliarden Euro erzielt hat - die Zahlung der verhängten Geldstrafe den Unternehmensgewinn also um gerade einmal 6,3 Prozent geschmälert hätte - muß das Verhalten Shells in den Augen der betroffenen Menschen tatsächlich wie Hohn wirken.





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