Bereits im Oktober 2004 hatte die renommierte Zeitschrift "The Lancet"“ eine Studie veröffentlicht, die die Zahl der infolge des US-geführten Angriffskrieges getöteten Iraker auf mindestens 100.000 schätzte. Eine AP-Meldung vom Freitag stützt diese Zahl ein weiteres Mal unter Berufung auf den kürzlich aufgrund seiner Aussagen aus dem Irak geflohenen ehemaligen Leiter des Leichenschauhauses der irakischen Hauptstadt Baghdad, Dr. Faik Baker. Demnach wurden allein in das Leichenschauhaus von Baghdad seit Beginn des Krieges über 24.000 gewaltsam oder "verdächtige" Tote eingeliefert. diese Zahl setzt sich aus etwa 6.000 Toten in 2003, über 8.000 in 2004 und über 10.000 im Jahr 2005 zusammen. Obwohl im Jahr 2003 der Angriffskrieg mit der einleitenden Bombardierung des Iraks und Massakern wie jenem auf der "Autobahn des Todes" in Baghdad stattfanden stieg die Zahl der Todesfälle also jährlich drastisch an. Noch im Jahr 2002 betrug die Zahl der gewaltsamen oder "verdächtigen" Toten knapp 3.000. Auf die Gesamtbevölkerung des Iraks von etwa 26 Millionen Menschen hochgerechnet ergibt sich also eine Todeszahl von über 108.000 Menschen. Dies berücksichtigt allerdings nicht die zahlreichen tödlichen "Offensiven" des US-Militärs gegen zahlreiche irakische Städte, allen voran ohne jeden Zweifel Fallujah, bei denen Dank der US-Politik, keine irakischen Opfer zu zählen, eine ebenso große wie unbekannte Zahl von Menschen getötet wurde. Ebenso unberücksichtigt bleiben hier die Toten infolge der großflächigen Verseuchung des Landes, insbesondere der Städte, mit Uranmunition. Auch die Toten aufgrund der - selbst verglichen mit der Zeit der massiven Sanktionen gegen den Irak - drastisch verschlechterten Versorgungslage im Irak, seien es ärztliche Betreuung, Nahrungsmittel oder auch Wasser und Strom - bleiben hierbei unberücksichtigt. Die Annahme, daß die Gesamtzahl der aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges und der anschließenden Besatzung getöteten Menschen die 200.000 bereits überschritten hat, scheint also durchaus angebracht. Die strafrechtliche Definition von "Völkermord" setzt zwar die Absicht der teilweisen oder gänzlichen Vernichtung einer wie auch immer gearteten Bevölkerungsgruppe voraus, angesichts dieser immensen Zahl von Toten fällt es allerdings schwer, eine andere Bezeichnung für dieses Verbrechen zu finden. Im Hinblick auf die Folgen für Menschen, Tiere und Umwelt durch den Einsatz von Munition aus "abgereichertem" Uran sprach ein japanisches "Bürgertribunal" bereits Anfang 2004 gar von "Totalmord". Zurück zur Startseite Impressum und Datenschutz Kontakt: E-Mail |