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Gefahren

Meinungsfreiheit in Zeiten des Internets

15.04.2006  






Wie Heise Online am Freitag berichtete, hat das Hamburger Landgericht nun die schriftliche Begründung zu einem am 2. Dezember 2005 gefällten Urteil veröffentlicht. Darin wurde der Heise Zeitschriften Verlag als Betreiber der Website heise.de und damit auch Betreiber des zugehörigen Forums für dort von Benutzern erstellte Beiträge haftbar gemacht.

Betreiber von Foren sind dem Urteil zufolge verpflichtet, Foreneinträge selbst auf rechtswidrige Aussagen, Aufforderungen oder Behauptungen zu untersuchen, um diese zu unterbinden. Damit widersprach das Hamburger Landgericht ausdrücklich der bisher vorherrschenden Rechtsmeinung, daß Forenbetreiber erst bei Kenntnis eines Verstoßes - üblicherweise durch den "Geschädigten" - den oder die entsprechenden Beiträge zensieren müssen. Das Gericht betonte dabei, daß der Betrieb eines Forums eine unternehmerische Tätigkeit sei. Daher sei das häufig vorgebrachte Argument, daß eine selbständige und unbeschränkte Überwachung eines Forums allein schon aus personellen Gründen nicht möglich sei, nicht ausreichend.

"Wenn die Zahl der Foren und die Zahl der Einträge so groß ist, dass die Antragsgegnerin nicht über genügend Personal oder genügend technische Mittel verfügt, um diese Einträge vor ihrer Freischaltung einer Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit zu unterziehen, dann muss sie entweder ihre Mittel vergrößern oder den Umfang ihres Betriebs ... beschränken", so das Landgericht Hamburg. Der Gedanke, daß das Landgericht sich damit gleichfalls selbst dazu verurteilen könnte dafür Sorge zu tragen, daß im ganzen Gerichtsgebäude sämtliche möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten - sei es nun das Austreten einer Zigarette am Boden oder die Bestechung eines Richters - zu verhindern und das Gericht andernfalls zu schließen, scheint dem Richter dabei nicht gekommen zu sein.

Noch bemerkenswerter ist aber eine weitere Aussage innerhalb der Urteilsbegründung.

Demnach handelt es sich bei Foren im Internet um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Das Gericht ist also offenbar der Ansicht, daß es "besonders gefährlich" ist, wenn Menschen die Möglichkeit haben, in einer mehr oder minder großen Öffentlichkeit unzensiert ihre Meinung zu sagen. Angesichts einer solchen Geisteshaltung scheint es nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis alle Parks und öffentlichen Plätze in Hamburg für die Öffentlichkeit gesperrt werden, könnte doch jemand auf den Gedanken kommen, sich auf eine Kiste zu stellen ud seine Meinung zu sagen.





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