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Herumdoktern

"Beteiligung" privater Krankenkassen?

12.06.2006  






Am Wochenende brachte der Ministerpräsident des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg Günther Oettinger erneut die privaten Krankenkassen in die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen ein.

Trotz immer weitergehender Leistungsbeschränkungen, beständig - mit nur wenigen, kaum nennenswerten Ausnahmen - steigender Beitragssätze und immer weiter ausufernden Zuzahlungen gelingt es den gesetzlichen Krankenkassen nicht, anhaltend mit den ihnen zur Verfügung stehenden Geldern auszukommen. Oettinger forderte nun eine Beteiligung der privaten Krankenkassen an einem Fonds der Krankenversicherungen, der aber ausschließlich den gesetzlichen Krankenversicherungen zugutekommen würde.

Die privaten Krankenversicherungen - und damit letztendlich die privat Krankenversicherten - würden seinem Willen nach also für eine Leistung bezahlen, die für sie nicht erreichbar wäre. Es ist offensichtlich, daß dies nur der erste Schritt hin zu einer gänzlichen Abschaffung der privaten Krankenversicherungen und hin zu der bereits mehrfach vorgeschlagenen "Bürgerversicherung" ist, da Verfassungsklagen gegen ein solches Vorgehen sicherlich nicht lange auf sich warten ließen.

Neben dieser rechtlichen Frage scheint es allerdings auch kaum wahrscheinlich, daß dieses Herumdoktern an Symptomen - denn nichts anderes ist das Erschließen einer weiteren Geldquelle für die gesetzlichen Krankenversicherungen - deren Finanzmisere mittel- oder gar langfristig lösen könnte. Weder die steigenden Beitragssätze, die steigenden Zuzahlungen noch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - in diesem Jahr 4,2 Milliarden Euro aus der Tabaksteuer, rechnerisch fast 60 Euro pro Versichertem und Mitversicherten - konnten bisher das Problem lösen. Wer tatsächlich glaubt, die gesetzlichen Krankenversicherungen durch weitere Zuschüsse sanieren zu können, ist zweifellos auch höchst anfällig für Horoskope und Regentänze.

Dabei sind die Probleme keineswegs nur durch die gesetzlich und gesellschaftlich ausdrücklich gewollte Solidargemeinschaft zu erklären. Zwar sind Familienangehörige eines Pflichtversicherten kostenlos mitversichert, wenn sie kein eigenes Einkommen haben, dies kann aber, insbesondere auch angesichts der steigenden Zahl der Single-Haushalte und der aus einkommensgründen zwangsweisen Arbeitstätigkeit beider Ehepartner kaum als alles erklärendes Argument angesehen werden. Einerseits ist der Beitrag eines Arbeitnehmers - der Arbeitgeberanteil ist hierbei zu berücksichtigen, stünde er doch andernfalls für Gehaltszahlungen zur Verfügung - in vielen Fällen höher als der Beitrag in eine private Krankenversicherung, andererseits sind die Leistungen privater Krankenversicherungen wesentlich weitreichender als jene der gesetzlichen.

Ein Krankenversicherungsvergleich zeigt hier deutlich, daß eine private Krankenversicherung für einen geringeren Betrag bei besseren Leistungen problemlos möglich ist, zahlt doch ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 2.000 Euro einschließlich des Arbeitgeberanteils knapp 300 Euro monatlich an die gesetzliche Krankenkasse.

So sehr die Preise für Medikamente in Deutschland in vielen Fällen auch völlig überzogen erscheinen mögen, so kann dies doch nicht der Grund für diesen Unterschied sein, müssen doch auch die privaten Krankenversicherungen diese Medikamentenpreise bezahlen.

Tatsächlich dürfte einer der Hauptgründe die auf allen Ebenen nicht vorhandene Transparenz bei der Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen sein. Während ein privat Versicherter vom Arzt eine zu begleichende Rechnung erhält, diese anschließend bei seiner Krankenkasse einreicht und eine Erstattung erhält, hat ein gesetzlich Versicherter keine Ahnung, was sein Arzt tatsächlich abrechnet und was dies in Wahrheit kostet. Die für eine Kontrolle der erbrachten Leistungen sicherlich prädestinierte Instanz, der Leistungsempfänger selbst, wird hierbei völlig übergangen.

Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen rechnen nicht direkt mit den Ärzten ab, sondern vielmehr mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dies vermindert einerseits ein weiteres Mal die Transparenz, schafft andererseits aber auch eine zusätzliche, zu bezahlende Verwaltungsinstanz.

Darüber hinaus fehlt in den gesetzlichen Krankenversicherungen aber auch jeglicher Anreiz, auf Arztbesuche zu verzichten. Gerade die im privaten Sektor üblichen Anreize wie gedeckelte - also auf Höchstbeträge beschränkte - Selbstbeteiligungen und Beitragsrückvergütungen bei Nichtinanspruchnahme der Versicherung sind sicherlich geeignet, einen "Arztbesuch aus Einsamkeit" zu verhindern, wobei die hierin verborgene Gefahr, daß notwendige Untersuchungen ebenfalls unterlassen werden, sicherlich nicht zu vernachlässigen ist.

Sicherlich kann es nicht Ziel sein, die gesetzlichen Krankenversicherungen abzuschaffen und alle Versicherten zum Abschluß einer privaten Krankenversicherung zu zwingen - auch wenn die Versicherungsgesellschaften und deren Vertreter eine solche Entscheidung zweifellos feiern würden, wären hiervon doch insbesondere einkommensschwache Familien mit mehreren Kindern äußert hart getroffen. "Gesundheitsreformen", die sich aber immer wieder darauf beschränken, das bestehende Situation durch das Zuschießen neuer Gelder "noch ein wenig länger am Leben zu erhalten" - ebenfalls insbesondere auf Kosten jener, die diese Zusatzkosten kaum finanzieren können - verdienen diese Bezeichnung sicherlich nicht. Politiker beweisen so nur einmal mehr, daß sie sich aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage sehen, grundlegende Reformen in die Wege zu leiten.





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