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Besatzerjustiz

US-Soldat freigelassen

25.06.2006  






Ein Bericht der Dayton Daily News vom Freitag belegt ein weiteres Mal, wie gleichgültig das US-Militär irakischem Leben gegenüber ist und auch klare Verbrechen an Irakern durch US-Soldaten kaum ahndet.

Der US-Stabsgefreite Edward L. Richmond aus Gonzales im US-Bundesstaat Louisiana ist einer der wenigen US-Soldaten, die wegen der rechtswidrigen Tötung von Irakern vor Gericht gestellt und sogar zu einer Strafe verurteilt wurden. Am 28. April 2004 hatte er in dem Dorf Taal Al-Jal, etwa 60 Kilometer südwestlich von Kirkuk, den Kuhhirten Muhammad Husain Kadir erschossen. Kadirs Hände waren zu dem Zeitpunkt gefesselt. Richmond hatte sich damit verteidigt, er habe geglaubt, Kadir stürze sich auf den ihn haltenden Feldwebel Jeffrey D. Waruch. Außerdem sei ihm nicht bewußt gewesen, daß Kadir gefesselt war. Richmond war von einem Militärgericht im August 2004 wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren verurteilt worden, wurde allerdings schon jetzt, nach weniger als zwei Jahren, auf Bewährung auf freien Fuß gesetzt. Richmonds Darstellung erinnert nur zu genau an den Fall des US-Leutnants Ilario Pantano, der angeklagt worden war, zwei gefangene Iraker hinterrücks erschossen zu haben, letztlich aber freigesprochen wurde.

Der aus Olean im US-Bundesstaat New York stammende Waruch hatte selbst erst 10 Tage vor Kadirs Tod ein 13 Jahre altes irakisches Mädchen erschossen und dessen Schwester und Mutter, die infolgedessen ein Bein verlor, verwundet. Erst infolge von Anfragen der Dayton Daily News zu dem Fall nahm das US-Militär über ein Jahr später die Ermittlungen in dem Fall auf. Während diese Untersuchung nach Angaben des US-Heeres im Januar dieses Jahres noch andauerten, wurde Waruch gestattet, seinen Militärdienst zu beenden, so daß er kein Kriegsgerichtsverfahren mehr zu befürchten braucht.

Sowohl Richmonds Vater als auch sein Anwalt Charles W. Gittins vermuten, daß Waruch unbestraft blieb, weil er in dem Verfahren gegen Richmond als Hauptbelastungszeuge auftrat. Zwar könnte Waruch nach Darstellung eines Sprechers des US-Militärs auch jetzt noch vom US-Verteidigungsministerium im Rahmen des "Gesetzes für extraterritoriale Jurisdiktion des Militärs" angeklagt werden, selbst der Sprecher gab allerdings zu, daß dieses aus dem Jahr 2000 stammende Gesetz vorrangig auf im Auftrag des US-Militärs arbeitende Zivilisten im Ausland abzielt.

Gittins wurde weitaus deutlicher. "US-Staatsanwälte haben in ihren eigenen Landkreisen Verbrechen, die sie verfolgen müssen", sagte er. "Kein US-Staatsanwalt würde diesen Fall in einer Million Jahren anfassen."





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