www.freace.de
Impressum und Datenschutz

Nachrichten, die man nicht überall findet.





Kriegsverbrecher

Israel greift Gaza an

28.06.2006  






Wären nicht zwischenzeitlich palästinensische Forderungen hinsichtlich der Freilassung des israelischen Stabsgefreiten Gilad Shalit erhoben worden, schiene es zumindest diskussionsfähig, ob er nicht als Kriegsgefangener zu bezeichnen wäre, handelt es sich bei dem israelischen Militär doch unstrittig um eine Besatzungsmacht, die noch dazu für den Tod zahlloser palästinensischer Zivilisten verantwortlich ist.

Andererseits wird aber beispielsweise auch heute noch von den deutschen Soldaten, die während des 2. Weltkriegs in sowjetische Gefangenschaft gerieten, als Kriegsgefangenen gesprochen, obgleich ihre Freilassung erst nach Verhandlungen und als Gegenleistung für die Aufnahme diplomatischer Beziehungen erfolgte. Selbst die genannten Forderungen, die Freilassung von durch Israel gefangengehaltenen Frauen und Kindern, so diese Forderungen denn tatsächlich von jenen aufgestellt wurden, die Shalit gefangenhalten, können also nicht zwangsläufig die üblicherweise verwendeten Begriffe "Geisel" und "Entführung" begründen.

Kein Zweifel besteht allerdings darin, wie die ersten Angriffe des israelischen Militärs auf den Gaza-Streifen als "Reaktion" auf Shalits Gefangennahme zu bezeichnen sind.

Wie AP am Mittwoch berichtete, bombardierten israelische Kampfflugzeuge im Gaza-Streifen nicht nur mehrere wichtige Brücken, sondern griffen auch das einzige Elektrizitätswerk in Gaza mit mindestens neun Raketen an. Infolgedessen ist die Stromversorgung in etwa zwei Drittel des Gaza-Streifens zusammengebrochen. Da auch die Pumpen für die Wasserversorgung in Gaza elektrisch angetrieben werden, ist auch diese von dem Angriff betroffen.

Der palästinensische Minister für Gefangenenangelegenheiten, Wasfi Kabha, sprach daher gegenüber der BBC von einer "humanitären Krise".

Der palästinensische Präsident Mahmoud Abbas nannte die Angriffe in einer Erklärung eine "Kollektivstrafe und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit".

Während das israelische Militär die Zerstörung der drei Brücken noch damit "begründete", "die Fähigkeit der Terroristen einzuschränken, den entführten Soldaten zu verlegen", wurde keine Begründung für den Angriff auf das Elektrizitätswerk bekannt.

Der israelische Premierminister Ehud Olmert ließ allerdings keinen Zweifel daran, daß dies erst der Beginn der Angriffe sein wird. "Wir werden nicht zögern, extreme Maßnahmen zu ergreifen, um Gilad zu seiner Familie zurückzubringen", sagte er. "All die Militäraktivität, die in er vergangenen Nacht begonnen hat, wird in den nächsten Tagen weitergehen."
Tatsächlich könnten gleich mehrere Artikel der Genfer Konventionen kaum eine deutlichere Sprache zu dem Vorgehen Israels sprechen.

So lautet Artikel 52 des 1. Zusatzprotokolls von 1977:

1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.
2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.


Der zweite Absatz in Artikel 54 des gleichen Zusatzprotokolls lautet:

Es ist verboten, für die Zivilbevölkerung lebensnotwendige Objekte wie Nahrungsmittel, zur Erzeugung von Nahrungsmitteln genutzte landwirtschaftliche Gebiete, Ernte— und Viehbestände, Trinkwasserversorgungsanlagen und -vorräte sowie Bewässerungsanlagen anzugreifen, zu zerstören, zu entfernen oder unbrauchbar zu machen, um sie wegen ihrer Bedeutung für den Lebensunterhalt der Zivilbevölkerung oder der gegnerischen Partei vorzuenthalten, gleichviel ob Zivilpersonen ausgehungert oder zum Fortziehen veranlasst werden sollen oder ob andere Gründe maßgebend sind.

Zwar gehört Israel zu den wenigen Staaten, die die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen nicht ratifiziert haben, auch die von Israel ratifizierten Genfer Konventionen von 1949 selbst lassen hier allerdings keinen Raum für Zweifel.

So heißt es in Artikel 33 des Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten:

Keine geschützte Person darf für eine Übertretung bestraft werden, die sie nicht persönlich begangen hat. Kollektivstrafen wie auch jede Maßnahme zur Einschüchterung oder Terrorisierung sind verboten.





Zurück zur Startseite





Impressum und Datenschutz

contact: EMail