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Herzen und Küssen

Völkerrechtsverbrecher zu Gast bei Freundin

13.07.2006  






Am Mittwochabend traf US-Präsident George W. Bush in Deutschland ein. Bilder von seiner Begrüßung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel zeigten einen Überschwang an Herzlichkeit zwischen beiden.

So gab Bush ihr zwei Küsse auf die Wangen, während sie dabei geradezu selig lächelte - es sind zweifellos Bilder wie diese, die dazu führen, daß sie insbesondere in Foren immer häufiger als "Bush-Zäpfchen" tituliert wird. Immerhin könnte sie weder Bush noch der Welt kaum deutlicher zeigen, wie freundschaftlich sie sich ihm verbunden fühlt - jenem Mann, der bereits zwei Angriffskriege vom Zaun gebrochen hat, für die Entrechtung, Erniedrigung und Folter tausender Gefangener, den Tod hunderttausender Zivilisten und unzählige Kriegsverbrechen direkt verantwortlich ist. Dies ist gerade auch im Hinblick auf die von Politikern immer wieder beschworene vorgebliche Gefahr „islamistischer Terroranschläge“ äußerst bemerkenswert, rückt sie doch Deutschland so ein weiteres Mal in das vermeintliche Blickfeld von "Al-Qaida".

Als solle sichergestellt werden, daß dieses Bild auch tatsächlich in dieser Form in der Welt ankommt, waren rund 1.000 Menschen gezielt ausgewählt worden, um ihn zu "begrüßen" - ihm zuzujubeln, was sie denn auch wie von ihnen erwartet taten. Es ist sicherlich bemerkenswert, daß hier genau jene Praxis der "aufgestellten Menge aus treuen Anhängern" angewendet wurde, die "westliche" Politiker "undemokratischen" Staaten so gern vorwerfen. Demonstrationen gegen den Bush-Besuch wurden hingegen nur außerhalb der Sicht- und Hörweite Bushs - und damit auch der Kameras - zugelassen. Da kann es kaum verwundern, daß Bush sagte, er fühle sich in Stralsund "sehr willkommen".

Über 12.000 deutsche Polizisten, darunter Scharfschützen, 400 Kilometer abgesperrte Straße, 600 verschweißte Gullydeckel und Verbote auch nur Fenster zu öffnen zeigen deutlich, daß die deutsche Staatsmacht keineswegs davon überzeugt ist, Bush sei hier "sehr willkommen". Auch hier stellt sich allerdings die Frage, ob mit diesen Maßnahmen tatsächlich ein Anschlag auf Bush oder vielleicht doch eher nur "schlechte PR" - und damit schlechte Laune für Bush, was ja möglicherweise bereits als "Anschlag" auslegbar wäre - verhindert werden soll.

Insbesondere die zahlreichen Grundrechtseinschränkungen für Bewohner der Stralsunder Innenstadt scheinen hier bemerkenswert. Rund um das Rathaus der Stadt wurden die Bewohner für den heutigen Donnerstag faktisch unter Hausarrest gestellt. Sie dürfen ihre Häuser nur mit einer Sondergenehmigung verlassen, ja nicht einmal die Fenster öffnen. Dies führt zweifellos angesichts der vorherrschenden Wetterlage zumindest zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens, möglicherweise sogar der Gesundheit.

Artikel 2 "Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben" des deutschen Grundgesetzes lautet:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.


Artikel 13 "Unverletzlichkeit der Wohnung":
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(7)Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Angesichts Bushs Verhaltens gegenüber dem Völkerrecht kann es allerdings kaum verwundern, daß seine gute Freundin Angela Merkel seinen Besuch in ihrem Wahlkreis höher bewertet als diese Grundrechte.





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