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Demokratie stirbt leise

Überwachung von Abgeordneten

19.07.2006  






Wie die Süddeutsche in ihrer Ausgabe vom Mittwoch berichtete, hat die deutsche Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen erklärt, es spreche ihrer Ansicht nach nichts dagegen, daß Abgeordnete des deutschen Bundestags überwacht werden.

Das Bundesverfassungsschutzgesetz sehe "keine privilegierende Sonderbehandlung" von Abgeordneten vor, so die Antwort der Regierung. Zu der parlamentarischen Anfrage war es gekommen, nachdem Medien berichtet hatten, daß mehrere Abgeordnete der Linkspartei durch den deutschen Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, überwacht wurden und werden. Auch Abgeordnete dürften "ohne Ansehen der Person" überwacht werden, so die Bundesregierung weiter. Eine Überwachung sei nur dann unzulässig, wenn "die innerparlamentarischen Statusrechte" der Abgeordneten beeinträchtigt würden, dies sei aber nur dann der Fall, wenn der Verfassungsschutz auf die "parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche" Einfluß nähme - beispielsweise durch dessen Beeinflussung bei Abstimmungen.

Tatsächlich ist dies ein höchst bemerkenswerter Schritt. Abgeordnete des Bundestages wie auch der Länderparlamente genießen in Deutschland wie in vielen anderen Ländern Immunität. Dies bedeutet, daß sie nicht starfrechtlich belangt werden können - es sei denn, ihre Immunität wird durch das Parlament selbst aufgehoben.

Sicherlich ist diese Immunität ein zweischneidiges Schwert, ermöglicht sie es den Abgeordneten doch zumindest theoretisch, ungestraft das Gesetz zu übertreten. Andererseits wurde diese Regelung ausdrücklich aus dem Grund geschaffen, Abgeordnete vor ungerechtfertigten, politisch motivierten Übergriffen durch einen übermächtigen Gegner zu schützen und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung unbedingt zu gewährleisten. Daß nun ausgerechnet eine mit absoluter Mehrheit regierende "große" Koalition erklärt, daß eine Überwachung von Mitgliedern einer oppositionellen Partei nicht zu beanstanden sei, wirft sicherlich mehr als nur einen dunklen Schatten auf demokratische Grundsätze.

Entsprechend empört reagierte denn auch der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei und einer der Überwachten, Oskar Lafontaine, in einer Erklärung. "Es kann nicht zulässig sein, dass der Verfassungsschutz frei gewählte Abgeordnete auf Grundlage alberner und willkürlicher Gründe beobachtet", sagte Lafontaine. "Vielmehr ist es Aufgabe der Abgeordneten, den Verfassungsschutz zu beobachten, da dieser offensichtlich das Grundgesetz nicht kennt."

"Da nicht bekannt ist, daß die SPD überwacht wird, fordern wir die Regierung auf, die unsinnige Praxis des Verfassungsschutzes unverzüglich einzustellen und die Geheimdienste mit dem deutschen Grundgesetz vertraut zu machen", so Lafontaine weiter.





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