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Rückwirkende Unschuld

Die US-Regierung und die Kriegsverbrechen

11.08.2006  






Einem Bericht der Washington Post vom Mittwoch zufolge plant die US-Regierung unter Präsident George W. Bush Änderungen am 1996 inkraftgetretenen Kriegsverbrechengesetz.

Das Kriegsverbrechengesetz stellt die Mißhandlung und Folter von Menschen, darunter auch Gefangenen, auf Grundlage des Artikels 3 der III. Genfer Konvention, die 1949 von den USA ratifiziert worden ist, unter Strafe.

In dem Artikel heißt es:

  1. Personen, die nicht direkt an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der bewaffneten Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der Personen, die infolge Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder irgendeiner anderen Ursache ausser Kampf gesetzt wurden, sollen unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt werden, ohne jede Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der Farbe, der Religion oder des Glaubens, Geschlechts, der Geburt oder des Vermögens oder aus irgendeinem ähnlichen Grunde.
    Zu diesem Zwecke sind und bleiben in Bezug auf die oben erwähnten Personen jederzeit und jedenorts verboten:
    1. Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung;
    2. die Gefangennahme von Geiseln;
    3. Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung;
    4. Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmässig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.

Die nun geplante Änderung, die zwar noch nicht veröffentlicht wurde, der Washington Post allerdings bereits vorliegt, schränkt die weitläufigen Bestimmungen des Artikels der Genfer Konventionen auf 10 genau definierte Verbrechen, darunter Folter, Mord, Vergewaltigung und das Nehmen von Geiseln, ein. Nicht darunter fallen sollen demnach Verbrechen gegen die Würde der Gefangenen, wie sie bei der Folterung von Gefangenen durch die USA beispielsweise im Gefangenenlager Guantánamo Bay oder im irakischen Abu Ghurayb routinemäßig angewandt wurden und ohne Zweifel weiterhin werden. Foltermethoden, die vom Internationalen Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien als "Verbrechen" bezeichnet werden wie beispielsweise die "Unterbringung unter unangemessenen Bedingungen", die Gefangenen zu zwingen, ihre Notdurft in ihre Kleidung zu verrichten oder sie mit "körperlicher, geistiger oder sexueller Gewalt" zu bedrohen, fallen nach dem Willen der US-Regierung nicht mehr unter die zu bestrafenden Kriegsverbrechen - auch wenn in den vergangenen zehn Jahren ohnehin niemand aufgrund dieses Gesetzes angeklagt worden ist.

Nach Angaben eines US-Beamten haben Anwälte des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in der vergangenen Woche das Pentagon besucht, um die Änderungen zu diskutieren, reisten allerdings ohne Hoffnung, daß ihre Einwände Gehör finden würden, wieder ab.

Wie AP am Donnerstag berichtete, sind Anwälte, die den Entwurf begutachtet haben, zu dem Schluß gekommen, daß aufgrund der gewählten Formulierungen nicht nur zukünftig die bereits angewandten Foltermethoden zulässig wären, sondern die Gesetzesänderung auch rückwirkend Täter und Verantwortliche freisprechen würde.

"Ich glaube, daß dieses Gesetz letztlich vergangene Verbrechen immunisieren kann. Deshalb ist es so gefährlich", sagte Eugene Fidell, Präsident des "National Institute of Military Justice".





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