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Der Weg aus der Demokratie

03.09.2006  






Auch wenn die derzeitige Regierungsform in Deutschland, verglichen beispielsweise mit der Schweiz und ihren zahlreichen Volksentscheiden, nur teilweise den Titel "Demokratie" zu verdienen scheint, so erwecken immer mehr deutsche Politiker den Eindruck, daß sie auch die im deutschen Grundgesetz gewährten Freiheiten für eher hinderlich erachten.

So berichtete Heise Online am Donnerstag, daß der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, der FDP-Politiker Ingo Wolf, ein neues Verfassungschutzgesetz vorgestellt hat, daß es dem Verfassungsschutz unter anderem auch gestatten würde, über das Internet auf private Festplatten von vermeintlichen "Terroristen" - oder seitens der Staatsmacht solcher Verbrechen Verdächtiger - zuzugreifen. Zu den zukünftig gestatten Maßnahmen soll demnach "heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel" gehören.

"Ich möchte für die Sicherheit unseres Landes wissen, welche Extremisten sich Anleitungen zum Bombenbauen aus dem Internet ziehen und wer über Anschlagsziele diskutiert", zitierte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung Wolf. Außerdem solle der Verfassungsschutz Auskünfte von Banken, Fluglinien, Postdiensten und Telekommunikationsunternehmen auch in Bezug auf "inländische Terroristen" einfordern können. Schon dies stellt zweifellos sowohl eine Abkehr von der Unschuldsvermutung als auch von der Trennung von Polizei und Geheimdienst dar.

Am Sonntag dann berichtete die Tagesschau, daß der Innenminister Niedersachsens, Uwe Schünemann, sogar noch weiter gehen will.

Schünemann fordert demnach nicht nur eine "erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung und eine Anti-Terror-Datei", diese soll außerdem ausdrücklich auch Berufsausbildung und Religionszugehörigkeit enthalten. Während bei objektiver Betrachtung die Verbindung zwischen "Terrorismus" und der Berufsausbildung eines Menschen schon höchst fragwürdig erscheint, fällt es schwer, für die Forderung nach der Feststellung der Religionszugehörigkeit nicht von "Rassismus" - auch wenn dies faktisch nicht der korrekte Begriff ist - zu sprechen. Tatsächlich ist es gerade einmal knapp ein dreiviertel Jahrhundert her, daß Menschen in Deutschland aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit unter Generalverdacht gestellt wurden.

Der niedersächsische Innenminister ging aber noch weiter und forderte gegenüber der "Bild am Sonntag" (BamS) "elektronische Fußfesseln" für "gefährliche Ausländer", die nicht abgeschoben werden könnten. Er forderte damit nicht weniger, als tiefgreifendste Einschnitte in die Grundrechte offenbar unschuldiger Menschen. Wäre es den Behörden möglich, ihnen Straftaten oder deren Planung nachzuweisen, so wäre es problemlos möglich, sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu inhaftieren oder zu deportieren. Wenn beides nicht möglich ist, dann kann eine Einstufung als "gefährlicher Ausländer" nur als vollkommen willkürlich bezeichnet werden.

Eine derartige Willkür gegen einen genau umrissenen Teil der Bevölkerung weckt nicht nur überdeutliche Erinnerungen an die Anfänge von "Deutschlands dunkelster Zeit", sie ist ebenso undemokratisch wie zu erwarten wäre, daß jene, die sie fordern, seitens des "Verfassungsschutzes" eines genaueren Blickes gewürdigt werden. Daß all dies im Gefolge vorgeblicher "Anschlagsversuche", die kaum diese Bezeichnung verdienen, geschieht, sollte das Mißtrauen ob dieser "Terroristen" umso mehr wecken.

Tatsächlich kann all dies kaum verwundern, hat es in Zeiten der von immer mehr Menschen gefühlten grundlegenden sozialen Umwälzungen noch nie geschadet, mit dem Finger auf "Andersartige" deuten zu können - außer den Betroffenen natürlich.





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