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"Ethnische Säuberung"

Scharfe Kritik an Israel durch UN-Sonderbotschafter

01.10.2006  






Von deutschsprachigen Medien praktisch völlig unbeachtet fand der UN-Sonderbotschafter für Menschenrechte in den palästinensischen Gebieten, John Dugard, am Dienstag vor dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen äußerst deutliche Worte für das Vorgehen Israels gegen Palästina und die palästinensische Bevölkerung, wie beispielsweise die israelische Haaretz am Mittwoch berichtete.

In seinem Bericht (bei Probleme mit dem Aufruf ist der Weg über die Website der UN notwendig) hatte Dugard bereits überdeutlich auf das palästinensische Leid durch die anhaltende Besatzung hingewiesen und zahlreiche israelische Kriegsverbrechen aufgeführt.

"Israel hat zahlreiche der in dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte erklärten Rechte verletzt, insbesondere das Recht auf Leben (Artikel 6), das Verbot von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Artikel 7), das Verbot von willkürlicher Verhaftung und Inhaftierung (Artikel 9), Bewegungsfreiheit (Artikel 12) und das Recht von Kindern auf Schutz (Artikel 24). Es hat auch im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte enthaltene Rechte verletzt, vor allem 'das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und seine Familie, einschließlich angemessener Nahrung, Bekleidung und Unterkunft', Hungerfreiheit und dem Recht auf Nahrung (Artikel 11) und das Recht auf Gesundheit (Artikel 12)", so Dugard in seinem Bericht.

"Israel hat außerdem die grundlegendsten Regeln den internationalen Menschenrechts verletzt, was entsprechend Artikel 147 der Vierten Genfer Konvention und Artikel 85 des Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen vom 12. August 1949 bezüglich des Schutzes von Opfern internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I) Kriegsverbrechen darstellt. Hierzu zählen direkte Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte und Angriffe, die nicht zwischen militärischen Zielen und Zivilisten oder zivilen Objekten unterscheiden (Artikel 48, 51 (4) und 52 (1) des Protokolls I); die übertriebene Anwendung von Gewalt durch unverhältnismäßige Angriffe auf Zivilisten und zivile Objekte (Artikel 51 (4) und 51 (5) des Protokolls I); die Verbreitung von Terror unter der Zivilbevölkerung (Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention und Artikel 51 (2) des Protokolls I) und die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigte Zerstörung von Eigentum (Artikel 53 der Vierten Genfer Konvention). Darüber hinaus hat die Regierung von Israel das Verbot kollektiver Bestrafung einer besetzten Bevölkerung, das in Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention enthalten ist, verletzt. Die wahllose und übertriebene Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten und zivile Objekte, die Zerstörung von Strom- und Wasserversorgungen, die Bombardierung öffentlicher Gebäude, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit und die Folgen, die diese Handlungen auf die öffentliche Gesundheit, Nahrungsversorgung und das Familienleben und das psychologische Wohlbefinden der palästinensischen Menschen gehabt haben, stellen eine krasse Form der kollektiven Bestrafung dar. Die Gefangennahme des Stabsgefreiten Gilad Shalit und das anhaltende Abfeuern von Qassam-Raketen auf Israel können nicht entschuldigt werden. Andererseits können sie aber nicht die drastische Bestrafung eines ganzen Volkes, wie Israel es getan hat, rechtfertigen", schrieb Dugard in seinem Bericht.

Noch deutlicher wurde er schließlich vor dem UN-Menschenrechtsrat. "Israel hat den Gaza-Streifen in ein Gefängnis für die Palästinenser verwandelt und den Schlüssel weggeworfen", sagte er. Palästinenser, die zwischen der von Israel errichteten "Mauer" und der "Grünen Linie" leben, können nicht länger frei Schulen und Arbeitsplätze erreichen. Viele hätten bereits ihre Bauernhöfe verlassen, so Dugard.

"In anderen Ländern könnte dieser Prozeß als ethnische Säuberung beschrieben werden, aber die politische Korrektheit verbietet eine solche Sprache, wenn es um Israel geht", sagte Dugard.





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